Bundespolizeiinspektion Klingenthal
BPOLI KLT: Bundespolizei stellt Verstöße gegen Corona-Schutzverordnungen und Gesetze fest
Johanngeorgenstadt (ots)
Innerhalb weniger Stunden registrierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Klingenthal im Rahmen intensivierter Binnengrenzfahndung am gestrigen Dienstag insgesamt acht Verstöße gegen Landeseindämmungsverordnungen zum Schutz vor Covid-19 sowie zwei weitere Gesetzesverstöße am ehemaligen Grenzübergang Johanngeorgenstadt. Betroffen waren Personen im Alter zwischen 18 und 67 Jahren aus verschiedenen Orten des Erzgebirgskreises, des Vogtlandkreises, der Stadt und dem Landkreis Zwickau sowie Thüringen.
Weil in allen Fällen triftige Gründe für das Verlassen der häuslichen Unterkunft sowie Reisen in das Corona-Risikogebiet Tschechien fehlten, wurden die jeweilig zuständigen Gesundheitsämter informiert und die Betroffenen aufgefordert, sich sofort in häusliche Absonderung zu begeben. Ein 58-jähriger Reisender zeigte sich gegenüber den Polizisten uneinsichtig, verhielt sich verbal aggressiv und nannte die Corona-Schutzbestimmungen Abzocke.
In fast allen Fällen wurde angegeben, dass man zum Tanken sowie zum Zigarettenkauf nach Tschechien gefahren sei und nicht gewusst habe, dass dies wegen derzeit geltender Ausgangsbeschränkungen nicht statthaft ist.
Ein 56-Jähriger aus Zwickau führte im Kofferraum seines Pkw insgesamt 1.408 Stück Zigaretten mit. Die grundsätzlich als Privatbedarf vom Gesetzgeber akzeptierte Freimenge von 800 Stück war damit deutlich überschritten, weshalb die Einsatzkräfte nach Rücksprache mit dem Zoll alle Tabakwaren sicherstellten und Strafanzeige wegen Verstoßes gegen die Abgabenordnung erstatteten.
Ein 18-Jähriger aus dem Erzgebirgskreis hatte insgesamt 76 Feuerwerkskörper mit einer Nettoexplosivmasse von rund 1,8 kg - darunter Artikel der erlaubnispflichtigen Kategorie F 3 - in seinem Fahrzeug dabei und gab an, nur wegen des Verkaufsverbotes von Pyrotechnik in Deutschland nach Tschechien gefahren zu sein, um sich dort damit zu versorgen. Die Gegenstände wurden eingezogen und Anzeige erstattet. Für den gesicherten Abtransport sowie die Vernichtung illegalen Feuerwerks besteht Kostentragungspflicht des Verursachenden.
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