Bundespolizeiinspektion Magdeburg
BPOLI MD: Fahrtausschluss: 36-Jähriger ohne Zugticket, beleidigt, greift Bun-despolizisten an, droht mit Waffe und widersetzt sich polizeilichen Maßnahmen
Halberstadt (ots)
Am Donnerstagabend, den 24. April 2025 nutzte ein 36-Jähriger einen Regionalexpress von Thale in Richtung Halberstadt, ohne ein für die Fahrt erforderliches Zugticket mit sich zu führen. Entsprechend informierte die zuständige Kundenbetreuerin die Bundespolizei nach Ankunft des Zuges in Halberstadt. Bei der sich anschließenden Personenkontrolle und Identitätsfeststellung um 18:10 Uhr durch die eintreffenden Bundespolizisten beleidigte der Mann die Einsatzkräfte mit ehrverletzenden Worten. Zudem schloss ihn die Zugbegleiterin von der Weiterfahrt in jenem Express aus. Daraufhin wurde der Deutsche zunehmend aggressiver, schlug gegen die Hand eines Beamten, deutete einen Kopfstoß an und drohte damit, eine Waffe aus seinem mitgeführten Rucksack zu holen. Die Bundespolizisten versuchten deeskalierend und beruhigend auf den Mann einzuwirken. Nachdem er jedoch in Richtung seines Gepäckstückes gehen wollte, wurden ihm die Handfesseln angelegt. Auf dem Weg zum Bundespolizeirevier widersetzte er sich abermals den polizeilichen Weisungen. Er ließ sich immer wieder nach vorn fallen und versuchte sich aus dem Festhaltegriff zu lösen. Hierbei verletzte sich ein Polizeivollzugsbeamter leicht. Er erlitt Schürfwunden an seiner rechten Hand und den Arm, ist jedoch weiterhin dienstfähig. Parallel wurden weitere Kräfte der Landespolizei zur Unterstützung zum Einsatzort entsandt. Bei der Durchsuchung des Rucksackes stellten die Beamten eine Schreckschusswaffe inklusive Magazine, ohne Patronen, sowie ein Einhandmesser fest und im Weiteren sicher. Im Zuge der strafprozessualen Maßnahmen folgten weitere Beleidigungen in Richtung der Landespolizisten. Ein durchgeführter Drogentest reagierte positiv auf Cannabis und Amphetamine. Der Tatverdächtige erhält Strafanzeigen wegen des Erschleichens von Leistungen, Beleidigung, Bedrohung, tätlichen Angriff auf und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Verstößen nach dem Waffengesetz.
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