POL-GOE: Korrektur der Pressemitteilung POL-GOE: Verwaltungsgericht Göttingen weist Klage ab: Einschreiten von Beamten der BFE bei Versammlung war nicht rechtswidrig
Göttingen (ots)
Unsere Pressemitteilung muss wie folgt korrigiert werden: Der Versammlungsleiter ist aufgefordert worden, den Bewurf auf die Einsatzkräfte zu unterbinden. Zeitgleich erhielten die Einsatzkräfte der BFE den Auftrag, die Verteilung des Wurfmaterials zu verhindern und es sicherzustellen.
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Polizeidirektion Göttingen
Natalia Bornemann-Zarczynska
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