Bundespolizeidirektion Stuttgart
BPOLD S: Hinweis zu Bürgeranfragen anlässlich der vorübergehenden Grenzkontrollen an den Binnengrenzen
Böblingen (ots)
Die Bundespolizei wurde durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat angewiesen, ab dem 16.03.2020, 08:00 Uhr, bis auf Weiteres vorübergehende Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz durchzuführen.
Derzeit erreichen die Bundespolizei in Baden-Württemberg sehr viele Bürgeranfragen, welche die triftigen Reisegründe für die Ein- und Ausreise betreffen. Grundsätzlich gilt, dass entbehrliche Reisebewegungen zwingend zu unterlassen sind. Unser Appell richtet sich daher an die Bürgerinnen und Bürger: Bitte unternehmen Sie lediglich absolut notwendige Reisen. Jeder Einzelne muss verantwortungsvoll mit der derzeitigen Lage umgehen, um die weitere Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus zu gewährleisten.
Der Begriff der "triftigen Reisegründe" bei der Ein- und Ausreise nach Deutschland ist demzufolge eng auszulegen. Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie auf der Homepage der Bundespolizei: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html sowie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html.
Dieser Fragenkatalog wird fortwährend angepasst und aktualisiert. Bitte informieren Sie sich auf diesen Seiten zu Ihren Fragen. Zudem veröffentlicht die Bundespolizei in Baden-Württemberg tagesaktuelle Informationen auf Ihrem Twitterkanal: https://twitter.com/bpol_bw.
Eine Bescheinigung für Berufspendler im grenzüberschreitenden Verkehr steht auf der Homepage der Bundespolizei zum Download bereit: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html.
Bitte beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Website des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Stuttgart
Telefon: 07031 2128-1111
E-Mail: presse.stuttgart@polizei.bund.de
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