Bundespolizeidirektion Stuttgart
BPOLD S: Vorwürfe bezüglich einer angeblichen diskriminierenden Behandlung durch Beamte der Bundespolizei sind haltlos
Böblingen (ots)
Derzeit kursieren in einigen Medien Meldungen über eine angeblich diskriminierende Kontrolle in Bezug auf die sexuelle Orientierung eines Mannes durch Beamte der Bundespolizei an der deutsch-schweizerischen Grenze. Demnach wird den Bundespolizisten vorgeworfen, einem Mann, trotz Vorlage einer unterzeichneten "Beziehungs-Bestätigung", erst die Einreise gestattet zu haben, nachdem dieser einem Beamten intime Bilder von sich und seinem Partner gezeigt habe. Ferner habe der Mann die sehr privaten und intimen Fotos nur vorgezeigt, da er durch die Beamten unter Druck gesetzt worden sei.
Dazu stellt die Bundespolizeidirektion Stuttgart klar: Die erhobenen Vorwürfe sind unzutreffend. Richtig ist, dass eine Beamtin sowie ein Beamter der Bundespolizeidirektion Stuttgart am 9. Januar 2021 stichprobenartig den grenzüberschreitenden Einreiseverkehr am Grenzübergang Emmishofer Tor (zwischen Konstanz und Kreuzlingen) kontrollierten. Gegen 15:30 Uhr näherte sich eine männliche Person in ihrem Fahrzeug dem Grenzübergang. Die Beamten hielten den Fahrzeugführer im Rahmen einer stichprobenartigen Schengenbinnengrenzkontrolle an, forderten die Grenzübertrittspapiere und befragten ihn, was der Grund für die Einreise in das Bundesgebiet sei. Der Mann gab zunächst an, dass er einen "Freund" in Deutschland besuchen wolle.
Die Beamtin konnte aufgrund dieser Aussage nicht einordnen, ob es sich um einen Freund oder um den Lebenspartner des Fahrzeugführers handelte. Sie fragte sodann, ob es notwendig sei, in der aktuellen Corona-Lage, Freunde in Deutschland zu besuchen. Daraufhin gab der Fahrzeugführer an, dass es sich bei dem Freund um seinen Lebenspartner handeln würde.
Der Beamte wies den Mann auf die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg hin und fragte ihn, ob er die Lebenspartnerschaft nachweisen könne. Daraufhin zeigte der Mann dem Bundespolizisten unaufgefordert mehrere Fotos aus einer Entfernung von etwa 50 cm vor. Hierbei konnte der Beamte das besagte Urlaubsfoto sowie ein intimes Bild erkennen. Entgegen der Medienberichterstattungen zeigte der Befragte im Rahmen der Kontrolle keine Erklärung zur Beziehung vor, sondern bot freiwillig an, dass er die Lebenspartnerschaft anhand von Fotos auf seinem Handy nachweisen könne.
Von Seiten der Beamten wurde zu keiner Zeit verlangt, dass der Mann private oder gar intime Fotos vorzeigt. Zudem hatte keiner der Beamten das Handy des Mannes in der Hand. Die in dem Bericht aufgeführte angebliche Äußerung des Beamten ("Er schrie mich an, dass ich in die Schweiz zurückfahren kann, wenn es mir nicht passt.") wurde zu keinem Zeitpunkt getroffen.
Unmittelbar nach dem Vorzeigen der Fotos wurde dem Fahrzeugführer die Einreise nach Deutschland gestattet.
Die gegen die Beamten der Bundespolizei erhobenen Vorwürfe der Diskriminierung, aufgrund der sexuellen Orientierung des Mannes, weisen wir hiermit entschieden zurück.
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