Bundespolizeidirektion Stuttgart
BPOLD S: Bundespolizei verhindert Einreise eines gewaltbereiten Fußballstörers
Weil am Rhein (ots)
Beamte der Bundespolizei haben am Donnerstag (20.06.2024) gegen 3:00 Uhr im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zur Schweiz einem 23-Jährigen die Einreise nach Deutschland verweigert. Der Italiener soll wenige Tage zuvor anlässlich des ersten Gruppenspiels seiner Fußball- Nationalmannschaft an einer körperlichen Auseinandersetzung in Dortmund beteiligt gewesen sein.
Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten in der Nacht zu Donnerstag am Grenzübergang Weil am Rhein - Autobahn einen mit acht Personen besetzten Kleinbus bei der Einreise nach Deutschland. Die Männer gaben an auf dem Weg nach Gelsenkirchen zu sein, um dort das Spiel der Fußball-Europameisterschaft zwischen Spanien und Italien zu besuchen.
Alle Personen konnten sich mit gültigen Grenzübertrittsdokumenten ausweisen. Sie führten zudem elektronische Tickets für diese Spielbegegnung mit. Die Überprüfung des 23-Jährigen Fahrers ergab eine Ausschreibung des Polizeipräsidiums Dortmund als Gewalttäter Sport. Gegen den italienischen Staatsangehörigen wird wegen des Verdachts auf besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs ermittelt. Er soll am 15. Juni 2024 im Rahmen des Spiels der Fußball Europameisterschaft zwischen Italien und Albanien an einer Auseinandersetzung im Dortmunder Stadtgebiet beteiligt gewesen sein.
Nach Prüfung aller vorliegenden Informationen wurde dem 23-Jährigen die Einreise nach Deutschland verweigert. Nachdem eine Gefährderansprache durchgeführt wurde, erfolgte die Zurückweisung in die Schweiz. Die sieben Begleitpersonen entschieden sich zusammen mit dem 23-Jährigen in die Schweiz zurückzufahren.
Durch die Bundespolizei wurde nach Rücksprache mit dem International Police Cooperation Center die Prüfung der Annullierung des elektronischen Tickets veranlasst.
Hinweis: Auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei mit Wirkung zum 7. Juni 20024, 00:00 Uhr, vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen land-, luft- und seeseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Dies betrifft insoweit auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) wurden die bereits bestehenden vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen über den Zeitraum der UEFA EURO 2024 verlängert.
Die aus Anlass der UEFA EURO 2024 vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen sind bis 19. Juli 2024, 24:00 Uhr befristet. Die Anordnung steht im Zusammenhang mit der UEFA EURO 2024 im Gastgeberland Deutschland. Sie zielt insbesondere auf das Erkennen und Verhindern der Einreise von gewaltbereiten Fußballstörern, aber auch auf das Erkennen und Verhindern der Einreise von politisch motivierten Personen ab, sofern dies rechtlich geboten und zulässig ist.
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