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POL-DN: Spurensuche an Einbruchstatorten führt zu Verdächtigen

Kreis Düren (ots)

Wenn nach einem Wohnungseinbruch die Kriminalpolizei anrückt, haben die Beamten immer ein Ziel vor Augen: sie wollen möglichst viele Spuren sichern und hoffen, dass diese nach ihrer Auswertung einer bereits polizeibekannten Person zugeordnet werden können. In drei Fällen konnten nun Tatverdächtige ermittelt werden.

Im September und Oktober 2015 wurden in der Dürener Innenstadt zwei Einbrüche verübt. An den Tatorten konnten damals Fingerspuren gesichert werden. Im April 2017 wurde ein 17-Jähriger bei der Polizei in Aachen im Rahmen einer anderen Strafsache erkennungsdienstlich behandelt; das bedeutet, ihm wurden auch Fingerabdrücke abgenommen. Nach deren Auswertung steht der Jugendliche, der nicht über einen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügt, nun im Verdacht, die Einbrüche im Herbst 2015 in Düren begangen zu haben.

Über den Spurenabgleich mit der französischen Datenbank konnte vor kurzem auch ein 36 Jahre alter Osteuropäer ermittelt werden, der verdächtigt wird, im März 2017 einen Wohnungseinbruch in Aldenhoven verübt zu haben. Auch er besitzt in Deutschland keinen offiziellen Wohnsitz.

Ähnlich sieht der Fall eines 44-jährigen Mannes aus, der Anfang März seine Spuren an einem Einbruchstatort in Düren hinterließ. Hier konnten die gesicherten Spuren mit den bereits gespeicherten Daten abgeglichen und eine Übereinstimmung festgestellt werden. Derzeit prüft das zuständige Dürener Kriminalkommissariat, ob der Tatverdächtige aus Osteuropa für weitere Einbruchsdiebstähle in Frage kommt.

Nach allen drei Verdächtigen wird nun gefahndet.

Die geschilderten Fälle machen deutlich, wie wichtig eine gründliche Spurensuche und -sicherung an Tatorten ist. Auch wenn es ein paar Monate dauern kann, so besteht grundsätzlich immer die Chance, Tatverdächtige anhand ihrer hinterlassenen Spuren zu ermitteln. Um dies möglich zu machen, ist es von großer Bedeutung, dass an Tatorten keine Veränderungen vorgenommen werden, bevor die Beamten der Kriminalpolizei ihre Arbeit verrichtet haben. Auch wenn es Geschädigten, in deren Privatsphäre eingedrungen wurde, verständlicher Weise schwer fällt, zunächst keine Aufräumarbeiten vorzunehmen, so ist es für den potentiellen Ermittlungserfolg unerlässlich, keine Spuren zu verändern oder vernichten.

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