Polizeipräsidium Westpfalz

POL-PPWP: E-Scooter Kontrollwoche in Kaiserslautern

10.11.2022 – 11:51

Kaiserslautern (ots)

Seit 2020 führen die beiden Polizeiinspektionen Kaiserslautern 1 und 2 Schwerpunktkontrollen bei E-Scootern durch - zuletzt im Mai 2022.

Allein in der Maiwoche wurden insgesamt 27 Verstöße von E-Scooter Fahrern aufgrund des alkohol- und / oder drogenbeeinflussten Führens dieser Kraftfahrzeuge geahndet. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Benutzung von E-Scootern dieselben Promillegrenzen gelten, wie bei der Benutzung von Pkws. Auch ist es untersagt, unter Drogeneinfluss einen derartigen E-Scooter zu führen.

Des Weiteren zeigte sich, dass E-Scooter-Fahrer nicht immer die zulässigen Verkehrsflächen nutzen. Drei Fahrer und Fahrerinnen verstießen zudem gegen das Pflichtversicherungsgesetz, indem sie nicht die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatten.

Die Polizeiinspektionen 1 und 2 werden deshalb ab Freitag, 11. November wieder verstärkt Kontrollen im Stadtgebiet durchführen und appellieren an alle Nutzer der E-Scooter, die geltenden Regeln einzuhalten.

Mit der Unterstützung der Security Police und der Zentralen Prävention des Polizeipräsidiums Westpfalz wollen die Inspektionen die Bevölkerung für Gefahren, die aus dem Straßenverkehr im Allgemeinen und auch bei der Nutzung von E-Scooter erwachsen können, sensibilisieren. Ein Hauptaugenmerk wird dabei auf die Verfolgung von Verstößen alkohol- und drogenbeeinflusster Fahrzeugführern gelegt, aber auch das Befahren nicht zulässiger Verkehrsflächen und Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz wird konsequent geahndet.

Die Polizei weist erneut ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei E-Scootern nicht um Spiel- und Spaßgeräte handelt, es sind aus verkehrsrechtlicher Sicht Kraftfahrzeuge. In der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sind die Regeln für die Benutzung der E-Scooter festgelegt. https://s.rlp.de/33b-9

Informationen zur Nutzung eines E-Scooters finden Sie hier: https://s.rlp.de/7Yrj6 |elz

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