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POL-PPRP: Mit Elektrokleinstfahrzeug Fahrende sind selten an Verkehrsunfällen beteiligt, aber häufig unter Alkohol- oder Drogeneinfluss unterwegs

Ludwigshafen (ots)

Im ersten Halbjahr 2021 kam es im Stadtgebiet Ludwigshafen zu 2565 Verkehrsunfällen. Lediglich an sieben dieser Verkehrsunfälle waren Elektrokleinstfahrzeuge beteiligt. Alle damit Fahrenden verletzten sich dabei leicht. In einem Fall fuhr der Fahrer gegen einen geparkten Wohnwagen, in drei Fällen wurde die Vorfahrt bzw. der Vorrang der damit korrekt Fahrenden missachtet, und in einem Fall übersah ein PKW-Fahrer die hinter ihm stehende Fahrerin eines Elektrokleinstfahrzeugs. Bei einem weiteren Verkehrsunfall war der Fahrer des Elektrokleinstfahrzeugs unter Drogeneinfluss in falscher Richtung auf dem Radweg unterwegs und stieß mit einem PKW zusammen. Ein weiterer Nutzer eines Elektrokleinstfahrzeugs war so stark alkoholisiert, dass er auf freier Strecke stürzte.

"Das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss mit Elektrokleinstfahrzeugen ist auch außerhalb des Unfallgeschehens auffällig", stellt Polizeihauptkommissar Helmut Pfaff, der bei der Polizeiinspektion Ludwigshafen 2 zuständig für den Verkehrsbereich und Mitglied der städtischen Unfallkommission ist, für das gesamte Stadtgebiet fest.

In Ludwigshafen wurden im ersten Halbjahr 2021 insgesamt 195 sogenannte folgenlose Trunkenheitsfahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss festgestellt und geahndet. 22 dieser Fahrten fahnden mit Elektrokleinstfahrzeugen statt, sechs unter Alkohol- und 22 unter Drogenein-fluss.

"Mit Elektrokleinstfahrzeugen darf auf Radwegen gefahren werden. Bei Verstößen gegen die StVO kommen die reduzierten Verwarnungs- und Bußgelder für Radfahrer zur Anwendung. Beim Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss greifen jedoch die rechtlichen Bestimmungen für Kraftfahrzeuge", stellt PHK Pfaff klar.

Obwohl bei den 2565 Verkehrsunfällen im Stadtgebiet Ludwigshafen "nur" in 10 Fällen bei einem Unfallbeteiligten Drogenbeeinflussung und leidglich bei 23 Beteiligten Alkoholbeeinflussung festgestellt wurde, stellt das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss kein Kavaliersdelikt dar und ist weiterhin ein Schwerpunkt im Rahmen der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit der Polizeiinspektionen Ludwigshafen 1 und 2 sowie der Polizeiwache Oggersheim.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Helmut Pfaff
Telefon: 0621-963-2205
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.rheinpfalz

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