Polizeidirektion Bad Kreuznach

POL-PDKH: Trunkenheit im Straßenverkehr

10.01.2017 – 14:36

Bingen-Büdesheim (ots)

, Wilhelmstraße, 10.01.2017, 01.04 Uhr

Bei der Kontrolle eines Rollerfahrers nahmen die Beamten deutlichen Atemalkohol wahr. Ein durchgeführter Alkoholtest wies einen Wert von 1,69 Promille aus. Dem 36 jährigen Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen, ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

Kontaktdaten anzeigen

Polizeiinspektion Bingen

Telefon: 067212-9050
pibingen@polizei.rlp.de

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original content of: Polizeidirektion Bad Kreuznach, transmitted by news aktuell

Anzeige
 
Places in this release
Anzeige
 
More press releases: Polizeidirektion Bad Kreuznach
More press releases: Polizeidirektion Bad Kreuznach
  • 10.01.2017 – 14:35

    POL-PDKH: Verkehrsunfall mit Personenschaden

    Bingen-Büdesheim (ots) - , Saarlandstraße, 09.01.2017, 17.05 Uhr Ein PKW Fahrer befuhr die Saarlandstraße aus Richtung Schultheiß-Kollei Straße kommend. Im Bereich der Zufahrt zum Industriepark Bingen-Büdesheim kam es zum Zusammenstoß mit einem Fußgänger, der die Fahrbahn überquerte. Nach ersten Feststellungen erlitt der 64 jährige Fußgänger eine Platzwunde und wurde vorsorglich in ein Krankenhaus ...

  • 10.01.2017 – 14:33

    POL-PDKH: Einbrüche

    Bingen und Münstersarmsheim (ots) - Münster-Sarmsheim, Am Bahndamm, 08.01.2017, 14.30 Uhr bis 09.01.2017, 08.10 Uhr Bisher unbekannte Täter verschafften sich auf dem Geländes des Sportvereins widerrechtlichen Zutritt zu mehreren Gebäuden. Es wurden mehrere Türen aufgehebelt und Fenster eingeworfen. Im Vereinsheim wurden mehrere Getränkeflaschen geleert. Hinweise bitte an die Polizei Bingen, Telefon 067219050. Bingen-Büdesheim, Burgstraße, Feststellungszeit ...

  • 09.01.2017 – 10:43

    POL-PDKH: Polizist rettet Kind

    Waldböckelheim (ots) - Mitten in der Nacht meldete sich ein aufgeregter Mann am Notruf und gab an, dass seine Tochter nicht mehr atmen würde. Die sofort entsendeten Beamten trafen noch vor dem Rettungsdienst ein. Ein als Rettungssanitäter ausgebildeter Beamter konnte die Erstversorgung übernehmen, bis das Kind das Bewusstsein wiedererlangte. Er konnte dem Kind dadurch vermutlich das Leben retten. Der danach eintreffende Rettungsdienst übernahm die weitere Versorgung. ...