Polizeipräsidium Mainz

POL-PPMZ: Mainz-Neustadt - Körperverletzung unter Verkehrsteilnehmern

07.05.2018 – 12:06

Mainz (ots)

Ein 34-jähriger Radfahrer befährt am gestrigen Sonntag, 06.05.2018, gegen 14:50 Uhr, den Gehweg in der Kaiserstraße in Richtung Rhein. Ein 58-jähriger Fußgänger kommt ihm in Höhe der Hausnummer 3-5 entgegen. Aufgrund der Nutzung des Gehweges geraten beide zunächst in eine verbale Streitigkeit und anschließend in eine körperliche Auseinandersetzung.

Der 34-Jährige erleidet eine Schürfwunde am Arm. Der beschuldigte 58-Jährige kann durch die eingesetzten Beamten festgestellt und kontrolliert werden. Die Ermittlungen dauern derzeit noch an. Ein Strafverfahren wegen Körperverletzung wurde eingeleitet.

Kontaktdaten anzeigen

Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-3012
E-Mail: ppmainz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original content of: Polizeipr�sidium Mainz, transmitted by news aktuell

Anzeige
 
Places in this release
Anzeige
 
More press releases: Polizeipräsidium Mainz
More press releases: Polizeipräsidium Mainz
  • 07.05.2018 – 11:49

    POL-PPMZ: Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Nierstein (ots) - Durch einen Anwohner wurde am Samstag, den 05.05.2018 gegen 17.05 Uhr ein wildgewordener Motocross-Fahrer in der Nähe des Wartturmes in Nierstein gemeldet. Der Fahrer konnte durch die Polizeistreife in der Gemarkung angetroffen und kontrolliert werden. Dabei handelte sich um einen 15-Jährigen aus Nierstein, der die erforderliche Fahrerlaubnis für die Motocross-Maschine nicht vorweisen konnte, er war ...

  • 07.05.2018 – 11:35

    POL-PPMZ: Brand eines Gartenhauses

    Nackenheim (ots) - In der Bornwiese in Nackenheim brannte der Bewohner des Anwesens am Samstag, den 05.05.2018 gegen 11.05 Uhr mittels eines Gasbrenners das Unkraut in seinem Garten ab, wodurch das dort befindliche Gartenhaus in Brand geriet. Er rief daraufhin selbständig die Feuerwehr, die zeitnah den Brand löschen konnte. Es wurde niemand verletzt und es entstand kein Fremdschaden. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens in der Nähe des Brandes, musste die Regelung des ...