BPOL-TR: Ersten Haftbefehl bezahlt - der Zweite führte in das Gefängnis
Koblenz (ots)
Am Montagabend verständigte der Zugbegleiter des RE 25432 das Revier Koblenz der Bundespolizeiinspektion Trier, weil ein junger Mann bei einer Fahrscheinkontrolle von Remagen nach Koblenz kein Ticket vorzeigen konnte.
Bei der Überprüfung der Personalien des 23-Jährigen wurde festgestellt, dass gegen ihn zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Essen wegen Erschleichen von Leistungen und Diebstahl vorlagen. Er wurde vom Amtsgericht Gelsenkirchen zu einer Geldstrafe von 250 Euro und 1.200 Euro verurteilt. Aufgrund nicht ausreichender Barmittel konnte lediglich die Geldstrafe in Höhe von 250 Euro bezahlt werden.
Weiterhin wurde ein erneutes Strafverfahren wegen Erschleichen von Leistungen eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er der JVA Koblenz zugeführt, wo der Dieb nun eine 120-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt.
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