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Der VDEE informiert: Reform der Justizaktenaufbewahrungsverordnung: Aufbewahrung von Testamenten und Nachlassvorgängen ab 2022 von 100 auf 130 Jahre verlängert

Berlin (ots)

Eine langjährige Forderung des Verbandes Deutscher Erbenermittler (VDEE) fand beim Gesetzgeber Gehör: Mit der Neuregelung der Justizaktenaufbewahrungsverordnung, die seit 2022 gilt, werden Testamentsakten sowie Erbscheine und auch Erbausschlagungen nunmehr 130 Jahre bei den Nachlassgerichten aufbewahrt.

Der VDEE wies bereits seit 2017 sowohl gegenüber dem Bundesjustizministerium und Landesjustizministerien der Bundesländer auf den Umstand hin, dass die Aufbewahrungsfrist vor allem von Testamentsakten von bisher 100 Jahren deutlich zu kurz ist. Hintergrund waren aktuelle Erkenntnisse der Mitglieder des VDEE über die Vernichtung von Testamentsakten nach Ablauf von 100 Jahren. Da ein Testament die Erbfolge unmittelbar regelt, stellt deren Vernichtung einen folgenschweren Eingriff in die Grundrechte der Erben dar. Denn ohne Testament ist der Nachweis des Erbrechts nicht möglich. Damit würde mangels Nachweismöglichkeit die gesetzliche Erbfolge zum Tragen kommen und die Erbfolge unter Umständen komplett anders ausfallen und vom Willen des Erblassers abweichen.

Die Neuregelung und Verlängerung der Aufbewahrungsfristen von jetzt 130 Jahren sind aus Sicht des VDEE ein Schritt in die richtige Richtung. Auch wenn die Verlängerung zunächst eine weitere Vernichtung von Akten verzögert, bleibt die Problematik auch nach Ablauf von 130 Jahren grundsätzlich erhalten. Im Interesse der Rechtssicherheit plädiert der VDEE daher dafür, Testamentsakten auch nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen bei den Nachlassgerichten zumindest als Archivgut in den Landesarchiven dauerhaft aufzubewahren, wie dies zum Beispiel in Bayern bereits vor der jetzt erfolgten Fristverlängerung gängige Praxis war.

Pressekontakt:

Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE®) e.V.
Pressesprecher Albrecht Basse
Kyffhäuser Str. 11
10781 Berlin
Tel. 030 - 246 251 62
Fax 030 - 246 251 63
E-Mail: mail@vdee-ev.de
www.verbanddeutschererbenermittler.de

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