IDD im Bundesrat verabschiedet: Viele Versicherer stehen noch am Anfang
München (ots)
Der Bundesrat verabschiedete heute die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD). Bis auf zwei Änderungen zugunsten der Versicherungsmakler wurde IDD gemäß zuvor veröffentlichtem Regierungsentwurf umgesetzt. Das Gesetz tritt am 23. Februar 2018 in Kraft. Aktuelle Marktbeobachtungen der Business- und IT-Beratung Q_PERIOR zeigen, dass diverse Versicherer aufgrund unzureichender Vorbereitung bei der fristgerechten Umsetzung in Bedrängnis geraten.
Das Thema IDD hat im Versicherungsmarkt seit Anfang des Jahres deutlich an Aufmerksamkeit gewonnen. Laut einer Kurzumfrage von Q_PERIOR schätzen 71 Prozent der befragten Fachbereichsverantwortlichen von Versicherern die Auswirkungen von IDD auf ihre Abteilung als hoch ein, 21 Prozent als mittel und lediglich 8 Prozent als gering. Nichtsdestotrotz stehen viele Versicherer bei der Umsetzung noch am Anfang.
Aktueller IDD-Umsetzungsstand unzureichend
Insgesamt 63 Prozent der Befragten gaben gegenüber Q_PERIOR an, gerade mit der IDD-Umsetzung zu starten oder Initialisierungsworkshops durchzuführen. Lediglich 37 Prozent realisieren bereits erste Maßnahmen. "Bislang zögerten viele Versicherer mit der konkreten Umsetzung, da einige Details der Richtlinie bis zur heutigen Verabschiedung durch den Bundesrat noch unklar waren", erklärt Uta Niendorf, Associate Partner bei Q_PERIOR. "Jedoch können sich Versicherer nicht mehr erlauben, noch auf weitere Veröffentlichungen von Leitlinien, Durchführungsverordnungen und technischen Standards zu warten." Schließlich haben die Kernpunkte von IDD wie zum Beispiel der erweiterte Geltungsbereich durch die Regulierung sämtlicher Vertriebswege oder das neue Produktfreigabeverfahren (POG) erhebliche Auswirkungen auf zahlreiche Prozesse im Unternehmen.
Verantwortliche, die noch auf Änderungen durch den Abstimmungsprozess des Gesetzgebungsverfahrens gehofft haben, wurden heute enttäuscht. Zwar entfallen die Doppelberatungspflicht und das Honorarverbot für Makler. Jedoch waren diese beiden Aspekte keine Aufwandstreiber. Aus den Verhandlungen hat sich sogar eine Verschärfung in der Beratung und dem Vertrieb von Restschuldversicherungen ergeben. Verbraucher erhalten erweiterte Widerrufsrechte, sodass Vermittlern bzw. Versicherern durch die mehrmalige Bereitstellung der Widerrufsbelehrung und des Produktinformationsblattes zusätzlicher Arbeitsaufwand entsteht. Auch bei den Weiterbildungspflichten gibt es keine tatsächliche Entlastung. Mit der zuletzt eingebrachten Änderung bleiben nur sogenannte Annexvermittler unter bestimmten Bedingungen von den Weiterbildungspflichten ausgenommen. Die Umsetzung bleibt somit für alle Versicherer entsprechend aufwendig.
"Um diese Aufwände möglichst gering zu halten, können Versicherer auf erprobte Vorgehens- und Prozessmodelle zurückgreifen", rät Uta Niendorf abschließend. "Diese fungieren als Projektbeschleuniger, sodass IDD fristgerecht umgesetzt werden kann."
Zum Unternehmen:
Q_PERIOR ist eine inhabergeführte Business- und IT-Beratung mit Standorten in Deutschland, Schweiz, Österreich, England, USA, Kanada und Bosnien-Herzegowina. Q_PERIOR unterstützt Großunternehmen und große Mittelstandsunternehmen mit integrierter Fach- und IT-Kompetenz.
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