Schwäbische Zeitung: Der Zweck heiligt nicht die Mittel - Kommentar
Leutkirch (ots)
Wer in Deutschland Polizeibeamter werden will, der schwört einen Eid auf das Grundgesetz; einen Eid, eben diesen Rahmen unseres Zusammenlebens zu schützen und sich auch selbst treu an ihn zu halten. Insofern sollte sich jeder Gesetzeshüter auch als Hüter der Grundrechte verstehen.
Dieses Verantwortungsgefühl für die Basis unseres Staates scheint indes bei manchen Ermittlern verloren gegangen. Es macht den Eindruck, als ob systematisch Korpsgeist, Jagdfieber und stillschweigende Unterstützung manch entscheidender Innenpolitiker ein Klima geschaffen haben, das jedes Ausspäh-Mittel zum Zweck zumindest toleriert.
Denn nicht im Computer sitzt das Problem, sondern davor. Nicht das Ausspähprogramm, der Trojaner selbst ist ja der Gesetzesbrecher, sondern derjenige, der solche Software mit illegalem Umfang programmiert oder gar einsetzen kann.
Es ist die Aufgabe der politisch Verantwortlichen, Grundrechtsbewusstsein in den Behörden überall als Leitmotiv des Handelns wachzuhalten - auch, wenn es in der Praxis schmerzen mag. Denn die Beschränkung ist in der täglichen Arbeit der Verbrecherjäger sicher lästig, zuweilen auch frustrierend. Das Recht gilt für alle. Das Unrecht aber auch.
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