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Aufhebung des Rabattgesetzes: PAYBACK erhält neue Impulse und noch stärkeren Zulauf seitens der Verbraucher

München/Berlin (ots)

Mit Spannung erwartet Deutschlands
führendes Kundenbonusprogramm PAYBACK den Wegfall des Rabattgesetzes
und der Zugabeverordnung. "Die Abschaffung des Gesetzes wird unser
Geschäft beflügeln. Wir erhalten dadurch viele zusätzliche
Möglichkeiten, gemeinsam mit unseren Partnern erfolgreiche
Verkaufsaktionen durchzuführen", so Alexander Rittweger,
Geschäftsführer des PAYBACK-Betreibers Loyalty Partner. Der Bundesrat
hat heute in seiner Sitzung der Aufhebung des Rabattgesetzes und der
Zugabeverordnung zugestimmt. Nach der Unterzeichnung durch
Bundeskanzler und Bundespräsident sowie der Verkündung im
Bundesgesetzblatt werden die bisherigen Bestimmungen um den 1. August
ausser Kraft treten.
Rittweger sieht in der Entwicklung einen Schub für den Handel und
die wachsende Akzeptanz von Kundenbindungssystemen. Den Trend zu
Billigpreisen sehe er nicht gegeben. "Ich bin davon überzeugt, dass
wir mittelfristig keine ausufernden Preis-Dumpings erleben werden",
so Rittweger. Hierzu sei das Marktumfeld in Deutschland viel zu
preissensitiv. "
Eine aktuelle Bestandsaufnahme quer durch alle Branchen und
Interessengruppen der Wirtschaft bestätigt eindeutig: Der Fall des
Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung wird begrüsst - sowohl vom
Handel als auch von den Verbrauchern. "Die Abschaffung des
Rabattgesetzes ist ein Befreiungsschlag für deutsche Händler und
Dienstleister", kommentiert der Deutsche Industrie- und Handelstag.
"Nach dem Wegfall dieser Gesetze wird die Erlebniswelt des
Einkaufens bunter. Das wichtigste ist aus meiner Sicht aber, dass der
Kunde endlich wieder als mündiger Verbraucher anerkannt wird, dem man
die Entscheidung zumuten kann, ob er sich für ein Angebot mit Zugabe
oder ohne, für ein Angebot mit Rabatt oder ohne entscheidet",
erläutert Dr. Michael Fuchs, Präsident des Bundesverbandes des
Deutschen Groß- und Außenhandels.
Nach übereinstimmender Auffassung vieler Verbände, die mit den
alltäglichen Problemen der Verbraucher und ihrer rechtlichen Beratung
befasst sind, ist mit Hilfe der Bestimmungen des Gesetzes gegen den
unlauteren Wettbewerb einschließlich des darin verankerten
Verbandsklagerechtes sowie mit der Preisangabeverordnung die
Möglichkeit gegeben, Fehlentwicklungen und Missbräuchen am Markt
entgegenzutreten. Unwahrscheinlich sei jedoch, dass nun mit der
Zulässigkeit von bislang ungekannt hohen Rabatten paradiesische
Zeiten für den Verbraucher anbrechen.
Neben attraktiven Rabattangeboten ist laut Expertenmeinung mit
einem Ausbau und einer Weiterentwicklung der Kundenbindungssysteme
wie Rabatt- bzw. Kundenkarten zu rechnen. Hohe Rabatte werden jedoch
vorrangig bei höherwertigen und langlebigen Konsumgütern wie Möbel,
Autos oder Elektrogeräten eine Rolle spielen, kaum beim täglichen
Einkauf im Supermarkt. Kunden erwarten verstärkt Rabatte oder
Geschenke, der Handel müsse immer neue Kaufanreize schaffen - und
Kreativität beweisen. Das werde starken Einfluss auf ein geändertes
Werbeverhalten haben, ist sich Stefan Schneider, stellvertetender
Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels
(HDE) sicher.
Rabattgesetz aus Sicht der Industrie- und Handelskammern:
   Die Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung bleibt
   nicht ohne Folgen für Handel und Konsumenten.
Für die Verbraucher:
   * Kunden können Preisnachlässe auch von mehr als 3% frei
     aushandeln. Beim Kauf kann man Zusatzgeschenke oder auch   
     zusätzliche Umtauschgarantien erhalten. 
   * Neue Bonussysteme machen einen günstigen Einkauf möglich. Die
     Wahlmöglichkeiten der Kunden werden erweitert. 
   * Die Rolle der Verbraucher wird gestärkt. 
   * Der Verbraucherschutz ist weiterhin garantiert. Das Gesetz gegen
     den unlauteren Wettbewerb und die Preisangabeverordnung bleibt
     unverändert bestehen.
Für den Handel:
   * Standortnachteile für den deutschen Internethandel gegenüber
     ausländischen Anbietern werden aufgehoben. 
   * Innovative Werbe- und Marketingstrategien werden möglich. 
   * Der Mittelstand wird im internationalen Wettbewerb gestärkt.
Denn das deutsche Rabattgesetz ist sehr viel strenger als
ausländische Rechtsordnungen. Die deutschen Unternehmen sind dadurch
in ihrer Gestaltungsfreiheit stark eingeschränkt. 
   Quelle: IHK Münster
Stimmen aus dem Markt:
   "Wir sind begeistert. Durch die Initiative der Bundesregierung
sind wir der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Standortes
Deutschland im E-Commerce wieder einen entscheidenden Schritt näher
gekommen. Damit werden endlich auch die deutschen Verbraucher von den
international üblichen Rabatten und Zugaben profitieren. Jetzt können
wir unsere guten Kunden für ihre Treue entsprechend mit besseren
Prämien belohnen." 
   (Thomas Schulte-Huermann, Geschäftsführer von PrimusOnline)
"Jenseits der deutschen Grenzen funktioniert der Wettbewerb auch
ohne Rabattgesetz, es gibt dort kleine und mittlere Händler in großer
Zahl. Und dass der Wegfall der Regeln auch für die Kleineren neue
Chancen bietet, haben viele Experten längst heraus gearbeitet. Sogar
der Einzelhandelsverband - in früheren Stellungnahmen." 
   (Berliner Zeitung)
"Die Entscheidung des Bundeskabinetts, das Rabattgesetz und die
Zugabeverordnung abzuschaffen, ist ein wichtiger Schritt, um
Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Internetwirtschaft zu
beseitigen." 
   (Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation)
"Auch nach der Abschaffung des Rabattgesetzes wird es im
Supermarkt keine Feilscherei geben können. Denn hier gibt es
Registrierkassen, mit denen man nicht reden kann." 
   (Helmut Becker, Präsident des Bundesverbandes Deutscher
Mittelstand)
Weitere Informationen:
Nina Purtscher
Corporate Communications
Loyalty Partner GmbH
Tel.: +49 (0) 89 997 41 206
Fax: +49 (0) 89 997 41 207 
nina.purtscher@loyaltypartner.com

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