Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba)
Sozialpartner, Ministerien und aba an einen Runden Tisch: zügig richtigen Reformmix gestalten!
Berlin (ots)
"Sozialpartner, Ministerien und aba gehören zur schnellen Klärung strittiger Reformfragen unverzüglich an einen Runden Tisch. Denn nur ein Modell, das die Sozialpartner auch wirklich gemeinsam nutzen wollen, verdient den Namen Sozialpartnermodell" sagte Heribert Karch, Vorstandsvorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung heute vor 850 Betriebsrentenexperten in Berlin. Das Modell sei aussichtsreich, aber auch hochkomplex und erfordere deshalb nun intensivste Kommunikation und Einlassung beider Sozialpartner.
"Zum Ausbau der zusätzlichen Altersversorgung muss künftig der Fokus auf Institutionalisierung kollektiver Betriebsrente statt der bisher dominanten Individualisierung gelegt werden" forderte Karch.
Zum Nulltarif sei das aber nicht erreichbar. "Wer heute kostenneutrale Reformen fordert setzt die Ursache für Kostenlawinen von Transferleistungen in der Zukunft. Versäumnisse von heute verursachen niedrige Alterseinkommen von morgen, weil sie verhindern, dass die Rentner von morgen höhere, nachhaltige Betriebsrenten erhalten" erklärte der aba-Vorsitzende. "Nur ein robustes Rentensystem mit einem dualen Kern aus gesetzlicher und betrieblicher Rente, aus Staat und Betrieb kann in Zukunft die Lebensstandardsicherung der Arbeitnehmer gewährleisten" Der Aufbau des dafür notwendigen Kapitalstocks brauche faktisch ein ganzes Arbeitsleben lang, Zeit, die uns verloren zu gehen droht. Daher müsse noch vor der Sommerpause ein Diskussionsentwurf vorgelegt werden um gleich nach der Sommerpause mit einem Koalitionsentwurf in den parlamentarischen Prozess einsteigen zu können. Nur so könne es gelingen den Gesetzgebungsprozess noch in diesem Jahr abzuschließen.
"Tarifvertragsparteien verfügen sowohl über autonome Rechtssetzungsbefugnis als auch in jeder Tarifrunde über finanzielle Mittel, die Förderung sozialpartnerschaftlichen Engagements folgt damit auch der gutachterlichen Diagnose, dass es bei einem Teil der Arbeitnehmer schlicht an Geld für die Vorsorge fehlt" erklärt Karch. "Der in dem arbeitsrechtlichen Gutachten von Hanau und Arteaga aufgezeigte Weg über Automatisierungsmodelle nach Art eines Optionssystems kann vielversprechend ausgestaltet werden, aber nur, wenn die anderen Rahmenbedingungen auch stimmen", führte Karch aus. So gelte es die Anrechnung auf die Grundsicherung ebenso abzuschaffen wie die Sonderlasten durch Kranken- und Pflegeversicherung in der Leistungsphase.
"Das steuer- und sozialrechtliche Gutachten würdigt die meisten Reformüberlegungen der letzten Jahre, auch die der aba, die konkreten Vorschläge können so aber die Bremsen noch nicht lösen." Ein neues auf niedrige Einkommen zielendes Zulagenmodell, dessen Förderung sogleich der Riesterförderung gegengerechnet wird bringe faktisch nichts. "Ein solches Modell kann man auch den Sozialpartnern nicht ernsthaft als Option für Tarifverträge anbieten", ist Karch überzeugt.
Interessant sei, welch große Bedeutung die Gutachter dem Dotierungsrahmen des § 3.63 EStG beimessen. Die entspreche völlig den Erkenntnissen der aba, die Daten und Berichte aus Unternehmen und Versorgungswerken habe. Gleichzeitig würde dieser Aspekt nur betont, nicht aber zum Vorschlag an die Regierung erhoben. Die Restriktionen unter denen das Gutachten seitens des Ministeriums stand, schienen hier klar erkennbar. Auch die Argumentation der Gutachter zeige, dass der Dotierungsrahmen deutlich erhöht und auf Lebenszeitdotierung umgestellt werden müsse. "Wenn Sozialpartner keinen bisher garantiert unverbrauchten Rahmen nutzen können, ist die Blockade im System bereits jetzt eingebaut", mahnt Karch.
Eine schwierige Klippe könne der Vorschlag werden, die reine Beitragszusage auch für bestehende Zusagen einzuführen. Hier würden die Sozialparteien sich mit Sicherheit noch zu Wort melden. Und nicht zuletzt gebe es dabei eine Fülle rechtlicher Probleme in der deutschen betrieblichen Altersversorgung zu berücksichtigen, konstatiert der aba-Vorsitzende.
"Jetzt muss die Bundesregierung aus der Vielzahl von Reformvorschlägen zügig den richtigen Reformmix gestalten. Die aba bietet hierzu ausdrücklich ihre Hilfe an - im Großen wie im Detail," versprach der aba-Vorsitzende.
Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich seit über 75 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.
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