Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba)
Betriebsrentenstärkungsgesetz: aba begrüßt Zielrichtung, sieht aber dringenden Nachbesserungsbedarf
Berlin (ots)
Der Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes enthält nach Auffassung der aba viel Licht aber insbesondere in den Rahmenbedingungen auch Schatten.
- Mit dem Sozialpartnermodell können die Tarifparteien die Verbreitung der bAV deutlich stärken. Nach bisheriger Erfahrung wirken Flächentarifverträge mittelfristig als Referenz auch in nicht tarifgebundene Bereiche hinein. - Ein durch Tarifparteien vereinbartes Opting Out kann sowohl zur Verbreitung als auch zur Höhe der Betriebsrenten beitragen. Die einschlägige tarifliche Regelung kann auch in Unternehmen ohne Tarifvertrag vereinbart werden. - Zielrenten entlasten Arbeitgeber von bAV-typischen Risiken. Gleichzeitig können die Risiken der Kapitalanlage im heutigen Umfeld gemindert und die Chancen erhöht werden. Die aufsichtsrechtlichen Regelungen lassen den Tarif-parteien den notwendigen Spielraum zur Vermeidung von Garantiekosten bei dennoch definierten Rentenversprechen. - Alle externen Durchführungswege können in diesem Rahmen Angebote unterschiedlicher Risikoprofilierung entwickeln.
Heribert Karch, Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung sieht trotz einiger Skepsis ein chancenreiches Modell: "Tarifrenten im Rechtsrahmen der betrieblichen Altersversorgung können uns alle einen großen Schritt zu einem nachhaltigeren Rentensystem in Deutschland voranbringen ohne bereits erfolgreiche Modelle zu schwächen. Angesichts des Mangels an in Deutschland auf dem Tisch liegenden Alternativen lohnt dieser Versuch."
Die Förderung der betrieblichen Altersversorgung wird weiterentwickelt, soll jedoch einige Systemfehler beibehalten.
- Mit Freibeträgen auf die Grundsicherung wird ein entscheidendes Hemmnis der Altersvorsorge zumindest gemildert. - Das neue Zuschussmodell erhöht die dringend notwendige Förderung niedriger Einkommen. - Gleichzeitig bleibt die Förderung nach § 3 Nummer 63 EStG weit hinter den Erfordernissen zurück. - Die Beitragslasten auf bAV haben unverändert erhebliche Gerechtigkeitslücken.
"Doppelte Beitragslast in der Altersversorgung ist unsystematisch und unfair. Dies gilt seit 15 Jahren für die Riester-bAV und den sozialversicherungspflichtigen Teil in der Veranlagung nach § 3 Nummer 63 EStG. Für Unternehmen und Tarifparteien ist ein noch unverbrauchter von Beitragslasten freier Teil in der Veranlagung dringend geboten", kritisiert Heribert Karch.
Am 24. November wird die aba im Rahmen einer aba-Sondertagung unter dem Motto "Großbaustelle bAV" den Gesetzentwurf im Kreise ihrer Mitglieder diskutieren und analysieren.
Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich seit über 75 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.
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