All Stories
Follow
Subscribe to Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba)

Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba)

Bilanzielle Diskriminierung von Direktzusagen endlich beenden

Berlin (ots)

"Die aktuelle steuerliche Diskriminierung von Betriebsrentenverpflichtungen aus Direktzusagen muss beendet werden. Wir brauchen eine Wiederangleichung von steuer- und handelsrechtlicher Bilanz auf wirtschaftlich vertretbarem Niveau. Nur so kann verhindert werden, dass weiterhin Scheingewinne besteuert werden und Unternehmensmittel für den weiteren Ausbau der Betriebsrenten fehlen", erklärte der Vorsitzende der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., Dr. Georg Thurnes, am Rande einer aba-Tagung heute in Köln.

"Die Unternehmen in Deutschland wurden seit 2010 mit rund 50 Mrd. EUR Steuern belastet, die auf steuerlich nicht berücksichtigten handelsrechtlichen Aufwand anfielen. Wenn sich diese Besteuerung von Scheingewinnen fortsetzt, könnten bis 2025 weitere 52 Mrd. EUR dazukommen, sofern die Bewertungsvorschriften im anhaltenden Niedrigzinsumfeld nicht angepasst werden", führte Thurnes weiter aus. Dies würden im Rahmen der aba-Herbsttagung der Mathematischen Sachverständigen vorgestellte Prognosen eindeutig belegen.

Frau Dr. Heinke Conrads, Mitglied der Leitung der Mathematischen Sachverständigen der aba, erläutert dazu: "In den nächsten sieben Jahren werden aufgrund des dramatisch gesunkenen Zinsniveaus die Unternehmen mit Direktzusagen mit zusätzlichem handelsrechtlichen Mehraufwand von über 190 Mrd. EUR belastet, wenn der Gesetzgeber nicht korrigierend eingreift."

Die Direktzusage hat größte Bedeutung für betriebliche Sozialleistungen und größte Verbreitung innerhalb der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland haben 4,6 Mio. Anwärter und 3,2 Mio. Rentner Betriebsrentenansprüche aus Direktzusagen mit einem handelsbilanziellen Volumen von aktuell nahezu 500 Mrd. Euro. Dabei wird die Direktzusage weit überwiegend durch den Arbeitgeber finanziert und bezieht häufig die gesamte Belegschaft ein. Den Anspruch des Gesetzgebers, betriebliche Altersversorgung unter Beziehern niedriger Einkommen zu verbreiten, erfüllen Direktzusagen damit schon heute.

Die Direktzusage nutzt einen schlanken Rechtsrahmen und ist, da keine Dritten eingeschaltet werden müssen, vergleichsweise flexibel, effizient und unbürokratisch. Da das Unternehmen die Kosten der Umsetzung trägt, kommt der für die betriebliche Altersversorgung zur Verfügung gestellte Aufwand den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ungeschmälert zugute. Hinzu kommt eine oft deutlich über Marktniveau liegende Verzinsung, die ebenfalls der Arbeitgeber trägt, sodass sich für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insgesamt attraktive Leistungen ergeben. Dabei ist die Direktzusage äußerst sicher: Seit der Gründung des Pensionssicherungsvereins steht hinter jeder Direktzusage eine Garantiezusage der gesamten deutschen Wirtschaft. Das Einkommensteuerrecht sieht vor, dass Unternehmen Rückstellungen für Pensionszusagen bilden - allerdings mit einer deutlich zu niedrigen Bewertung. Die marktorientierte Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach anderen Rechnungslegungsvorschriften führt zu wesentlich höheren Ansätzen: So sind Pensionsverpflichtungen in der internationalen Rechnungslegung bereits aktuell bis zu zweimal so hoch auszuweisen wie in der Steuerbilanz, in den deutschen Handelsbilanzen wird dies in wenigen Jahren der Fall sein. Dies hat zur Folge, dass Steuern auf Scheingewinne gezahlt werden, obwohl die Mittel zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen benötigt werden. Den Unternehmen wird Liquidität entzogen, die für Investitionen nicht zur Verfügung steht. Dieses Fehlen einer Möglichkeit zur steuerlichen Ausfinanzierung der Direktzusagen stellt ein Verbreitungshemmnis für Betriebsrenten insgesamt dar - zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Insbesondere zwei gravierende Probleme bedürfen einer zügigen Abhilfe:

- Der steuerlich vorgeschriebene Abzinsungssatz von 6 % ist angesichts des Niedrigzinsumfeldes deutlich zu hoch, außerdem benachteiligt das steuerlich vorgegebene Bewertungsverfahren moderne, effiziente und flexible Zusageformen.

- Die Marktwertorientierung der Pensionsverpflichtungen durch gleitende Rechnungszinsen ist ein Fremdkörper im Handelsrecht. Stattdessen sollte ein fester Rechnungszins vorgeschrieben werden.

Zusammenfassend lässt sich folgendes festhalten: Die Fixierung eines einheitlichen, festen Rechnungszinses in Handels- und Steuerbilanz ist dringend erforderlich, um Schaden von den Unternehmen mit betrieblicher Altersversorgung und damit von der betrieblichen Altersversorgung insgesamt abzuwenden. Ein aus der Umstellung der Regelungen resultierendes steuerliches Minderaufkommen könnte haushaltsschonend auf mehrere Jahre verteilt werden.

Die Direktzusage hat wesentlichen Anteil an der bisher erreichten Verbreitung der bAV. Sie ist insbesondere aufgrund des Engagements des Arbeitgebers Ausdruck einer Bindung zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einerseits und dem Arbeitgeber andererseits. Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vertrauen auf die Leistungen ihres Arbeitgebers, der deshalb nicht durch zunehmend ungünstige steuerliche und handelsrechtliche Rahmenbedingungen an der Weiterführung seines Engagements gehindert werden sollte.

Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich seit 80 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.

Pressekontakt:

Klaus Stiefermann
Geschäftsführer

+49 30 3385811-10
klaus.stiefermann@aba-online.de

Original content of: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba), transmitted by news aktuell

More stories: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba)
More stories: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba)
  • 07.05.2019 – 17:30

    Stabwechsel bei der aba / Dr. Georg Thurnes neuer Vorsitzender der aba

    Berlin (ots) - Dr. Georg Thurnes, bisher stellvertretender Vorsitzender der aba, hat am 7. Mai im Rahmen der 81. aba-Jahrestagung den Vorstandsvorsitz bei der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. übernommen. Er folgt im Amt auf den MetallRente-Geschäftsführer Heribert Karch, der den Vorsitz seit Mai 2011 innehatte und nun aus dem Vorstand ...

  • 07.05.2019 – 09:30

    aba-Vorsitzender Heribert Karch auf der 81. aba-Jahrestagung am 7. Mai 2019 in Bonn

    Berlin (ots) - - Wachstum der bAV bleibt unzureichend. - Extrarente erreicht kein rentenpolitisches Ziel. - Ungerechtigkeiten beseitigen, säulenübergreifende Altersvorsorgeinformation einführen, neue Formenphantasien unterbinden! "Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung nimmt zu, wir sehen klar erste Effekte des BRSG", erklärte Heribert Karch, ...

  • 19.03.2019 – 15:50

    (Korrektur: Dr. Georg Thurnes wird am 7. Mai den Vorsitz der aba von Heribert Karch übernehmen)

    Berlin (ots) - Die Firmenzugehörigkeit von Carsten Velten in Absatz fünf wurde korrigiert. Es folgt die korrigierte Meldung vom 19.03.2019 um 12:00: Wechsel an der Spitze des Fachverbandes für betriebliche Altersversorgung: Am 7. Mai diesen Jahres wird Dr. Georg Thurnes im Rahmen der 81. aba-Jahrestagung von Heribert Karch den Vorstandsvorsitz bei der aba ...