Frankfurter Rundschau: Zum Hamburger Youtube-Urteil
Frankfurt (ots)
Folgenschwerer könnte sein, dass laut Urteil Youtube das erneute Hochladen von einmal gesperrten Videos mit Filtern verhindern muss. Das soll über den Abgleich mit hinterlegten Klangproben funktionieren - und über Wortfilter. Einen solchen hat das Gericht eingefordert, obwohl der auch unbedenkliche Videos blockieren kann. So berechtigt das Interesse der Gema und ihrer Mitglieder am Schutz ihrer Rechte ist - wenn ein Gericht in Kauf nimmt, dass gänzlich harmlose Inhalte nicht mehr veröffentlicht werden, damit Inhaber von Urheberrechten präventiv vor deren Verletzung geschützt werden, dann ist das bedenklich.
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