Frankfurter Rundschau: Zum Samen-Spende-Urteil:
Frankfurt (ots)
Der Einwand, Samenspender und Samenbank hätten vor der Geburt die Anonymität des Erzeugers vereinbart, dessen Vertrauen werde nun durch die Herausgabe der Daten verletzt, ist bestenfalls unseriös. Denn bei der Absprache zwischen Erzeuger und Samenbank handelte es sich um einen sogenannten Vertrag zulasten Dritter, hier also des Kindes, das damit um seinen grundrechtlich verbürgten Anspruch auf Kenntnis seiner Herkunft gebracht werden sollte. Derartige Verträge sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch unwirksam. Mag sein, dass die Entscheidung des OLG den Samenbanken das Geschäft erschwert. Aber den rund 100 000 in Deutschland mit Sperma von Samenspendern gezeugten Kindern könnte sie das Leben erleichtern.
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