Frankfurter Rundschau: Zur Entschidung des Bundesverfassungsgerichtes zum juristischen Deal:
Frankfurt (ots)
Wenn aber Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zusammenwirken, um eine gesetzwidrige Absprache zu treffen, dann ist das zwar ebenfalls rechtswidrig, aber der Geschädigte - das Gesetz - wird nie und nimmer seine Rechtsverletzung beklagen können. Denn wenn sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gegen das Gesetz verbünden und niemand - in einer Revision - auf seiner Beachtung besteht, dann ist es schutz- und wehrlos. Das ist die Zukunft des Strafverfahrens: Der Deal ersetzt die Suche nach der Wahrheit. Mal zulässig, mal rechtswidrig, aber immer beseelt vom Geist des Kaufmanns.
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