Frankfurter Rundschau: Volksverhetzung auf dem Rücken
Frankfurt (ots)
Eine schnelle Sanktion ist wichtiger als eine harte Sanktion. So ist es auch im Fall des NPD-Funktionärs aus Brandenburg, der vom Amtsgericht Oranienburg wegen Volksverhetzung zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, weil er seine Rückentätowierungen im Schwimmbad gezeigt hatte - die Silhouette des KZ Auschwitz-Birkenau und der Spruch "Jedem das Seine" vom Eingang des KZ Buchenwald. Das Urteil ist nicht besonders hart, aber angemessen. Es erging am Ende eines beschleunigten Verfahrens, das möglich ist, wenn der Sachverhalt offensichtlich und die Tat nicht gerade ein Kapitalverbrechen ist - dann soll die Strafe auf dem Fuße folgen, zugleich aber ist das Höchststrafmaß auf ein Jahr beschränkt. So ist es vom Gesetz gewollt. Es wäre allerdings erfreulich, wenn die Volksverhetzung nächstes Mal einem Bademeister ins Auge fiele. In diesem Fall war sie allein einem Badegast aufgefallen, der ein Foto gemacht und auf Facebook veröffentlicht hatte.
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