Frankfurter Rundschau: Wegen Diebstahls!
Frankfurt (ots)
Wenn nicht der Dieb bestraft wird, sondern derjenige, der den Dieb überführt hat, dann ist damit dem Ansehen des Rechts gewiss nicht gedient. So liegt es im Fall der beiden Whistleblower, die ein Luxemburger Gericht zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt hat: Sie werden bestraft, weil sie die Öffentlichkeit davon unterrichtet hatten, dass mehr als 350 Konzerne in Luxemburg jahrelang von Steuerabsprachen mit den dortigen Finanzbehörden profitiert haben. Zum Teil war es den Firmen gelungen, die Steuerbelastung auf unter ein Prozent zu drücken. Worin der Diebstahl bestand? Die Millionen, die die Konzerne sparten, standen dem Fiskus anderer Staaten zu. Belangt aber werden die ehemaligen Mitarbeiter einer Unternehmensberatung, die Unterlagen weitergegeben und so das gemeinschädigende Verhalten aufgedeckt hatten. Wegen welcher Straftat wurden sie verurteilt? Wegen Diebstahls! Das ist schizophren.
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