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Frankfurter Rundschau: Nur der erste Schritt

Frankfurt (ots)

Das Recht der Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen zu erfahren, wie viel der Kollege oder die Kollegin verdient, gilt nur für Betriebe mit mehr als 200 Mitarbeitern. Das ist besser als das, was im Koalitionsvertrag beschlossen wurde, denn da sollte dieser Anspruch nur für Betriebe ab 500 Mitarbeitern gelten. Es ist aber auch schlechter als das, was Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) gefordert hatte. Sie wollte diesen Auskunftsanspruch für alle Betriebe. Dagegen sträubte sich die Union und forderte Nachbesserungen. Erreicht werden damit nur 14 statt 43 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland. Doch es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum nicht jeder das Recht haben sollte, seinen Lohn mit dem des Kollegen zu vergleichen. Dass ausgerechnet kleine und mittlere Betriebe, die oft keine Tariflöhne zahlen und in denen besonders viele Frauen arbeiten, davon befreit sind, ist ärgerlich. Wenn Betriebe Männer und Frauen für ihre Arbeit gleich entlohnen, brauchen sie Transparenz nicht zu fürchten.

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