Frankfurter Rundschau: Signal an Osteuropäer
Frankfurt (ots)
Wie aber kann belegt werden, dass ein Asylbewerber homosexuell ist? Tests oder Videobeweise sind schon seit einigen Jahren untersagt. Nicht mittels psychologischer Gutachten, die die Grundrechte des Flüchtlings einschränken, hat der Europäische Gerichtshof im Fall eines Nigerianers geurteilt, der in Ungarn Asyl bekommen möchte. Das Urteil hat Präzedenzwirkung für alle EU-Staaten, denn solche Gutachten werden auch in anderen Ländern angefertigt. Es ist aber auch ein Signal gerade an die osteuropäischen Staaten mit ihren rechtsnationalen Regierungen, die sich nach Kräften gegen die Aufnahme von Flüchtlingen wehren und auch kein allzu großes Herz für Menschen haben, die anders leben als die Mehrheit. Der Fall des Nigerianers zumindest muss nun noch einmal aufgerollt werden - in Ungarn. So wollen es die Dublin-Regeln.
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