Angemessen und erforderlich
Frankfurt (ots)
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat im Fall eines Klägers mit einem Ferienhaus in Schweden die pauschale, nur an den Grenzübertritt anknüpfende Quarantänepflicht außer Kraft gesetzt. Damit gilt eine pauschale Quarantänepflicht nicht mehr überall. Eine bundesweite Pilotfunktion der Entscheidung ist wünschenswert. Die Lüneburger Richter rücken einige Maßstäbe zurecht, die in letzter Zeit ins Rutschen geraten sind. Das Gericht erinnert ans Gebot der Verhältnismäßigkeit. Das kann nicht schaden, auch nicht in Zeiten der Pandemie. Jede staatliche Maßnahme, die in Freiheitsrechte eingreift, muss geeignet, erforderlich und angemessen sein. Natürlich kann im allerersten Schritt ein Dichtmachen der Grenzen helfen; nicht jede Grenzschließung muss als nationalistischer Exzess gebrandmarkt werden. Auf Dauer aber kann immer nur das Infektionsgeschehen der Maßstab sein. Gegen Reisende vorzugehen, die nicht aus Risikogebieten kommen ist nicht nur politisch falsch. Es ist rechtswidrig.
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