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Freiheit der Entscheidung

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Dass die Ampel-Parteien kraftvoll an einem Strang ziehen, kommt nicht oft vor. Beim Thema Abtreibung passt zum Glück kaum ein Blatt zwischen SPD, Grüne und FDP. So zügig wie angekündigt hat der Justizminister die Abschaffung von Paragraf 219a in die Wege geleitet. Künftig müssen Ärztinnen und Ärzte also keine Strafe fürchten, wenn sie auf ihrer Website darüber informieren, wie sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und welche Risiken dabei zu bedenken sind. Tief blicken lässt die Warnung der CDU-Politikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker, die Abschaffung von Paragraf 219a würde Schwangerschaftsabbrüche "banalisieren". Hinter dieser Formulierung steckt die alte Bevormundung; sie unterstellt, es gäbe Frauen, die sich leichtfertig für eine Abtreibung entscheiden. Umso dringlicher, dass die Ampel jetzt auch wie versprochen grundsätzlich prüfen lässt, ob Abbrüche überhaupt strafbar sein sollten. Es ist höchste Zeit, alles dafür zu tun, dass auch Paragraf 218 fällt.

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