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Als Grundrecht verankern
Kommentar zu Abtreibung in der EU-Grundrechtecharta

Frankfurt (ots)

Dabei dürfte dem französischen Präsidenten Macron klar sein, wie schwierig sein Vorstoß umzusetzen ist. Die Regelungen zur Abtreibung sind in der EU höchst unterschiedlich, vom Verbot in Malta bis zum Rechtsanspruch auf einen kostenfreien Abbruch in Spanien. Auf der anderen Seite eint aber viele Mitgliedsländer derzeit die berechtigte Sorge vor Erfolgen der Rechtspopulisten, mit denen ein solches Grundrecht nie umzusetzen wäre. Diesen Druck sollten EU-Abgeordnete nutzen und das Thema vorantreiben. Ein EU-weites Grundrecht auf Abtreibung schafft Rechtssicherheit und unterstreicht die Selbstbestimmung von Frauen. Beides hätte Brüssel längst verankern sollen.

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