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Boni im Zusammenhang mit dem Kauf rezeptpflichtiger Arzneimittel vor dem EuGH: Neue Chance auf Entlastung für Patienten in Deutschland

Hamburg (ots)

Der Europäische Verband der Versandapotheken setzt sich seit jeher für mehr Wettbewerb im Apothekenmarkt ein. Mit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (nachfolgend 16. AMG-Novelle) im Oktober 2012 wurde die Gewährung von Boni beim Kauf rezeptpflichtiger Medikamente in Deutschland auch ausländischen Versandapotheken verboten. Jetzt wird das Thema vor dem Europäischen Gerichtshof neu aufgerollt. Hintergrund ist ein jahrelang währender Rechtstreit zwischen der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. und der Deutschen Parkinson Vereinigung e.V. Die Selbsthilfeorganisation kooperierte in der Vergangenheit mit einer niederländischen Versandapotheke und ermöglichte ihren Mitgliedern so eine individuelle pharmazeutische Betreuung und wirtschaftliche Vorteile. Bei dem Fall gibt es nach Einschätzung der Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf sinngemäß folgende Fragen, die vom EuGH zu klären sind:

   1. Ist das Verbot der Gewährung von Rx Boni durch eine Apotheke 
      eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit dem 
      europarechtlichen Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit vereinbar
      (Art. 34 AEUV)?
   2. Sieht der EuGH Rechtfertigungsgründe für eine Beschränkung in 
      der Aufrechterhaltung der flächendeckenden Versorgung?
   3. Welche Anforderungen sind an mögliche Rechtfertigungsgründe zu 
      stellen?

"Der EAMSP hat immer eine Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof zum Thema Bonus beim Kauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel angestrebt. Daher freuen wir uns, dass der Stein durch diesen Fall nun wieder ins Rollen gebracht wird. So gibt es für Patienten und Patientinnen eine neue Chance auf ein verbraucher- und patientenfreundliches System", sagt Olaf Heinrich, Präsident des Europäischen Versandapothekenverbands. Der EAMSP hatte das Inkrafttreten der 16. AMG-Novelle und dem damit verbundenen Bonusverbot stark kritisiert und europarechtliche Bedenken geäußert. Der Grund: Die AMG-Novelle verstößt gegen die Warenverkehrsfreiheit im gemeinsamen Binnenmarkt. Verlierer des Bonusverbots sind die Patienten. Bei einer Entscheidung für und zum Wohl der Patienten können sie auf finanzielle Entlastung hoffen.

Profil: Der Verband der europäischen Versandapotheken (EAMSP) fördert und schützt die Interessen von Versandapotheken in der Europäischen Union, den EWR-Staaten und der Schweiz. Er setzt sich für den freien Warenverkehr und für mehr Wettbewerb im Handel in Europa ein. Der Verband fördert den Wissens- und Informationstransfer zwischen den Mitgliedern. Er gewährleistet die Information zu aktuellen Entwicklungen aus Politik, Wirtschaft und Arzneimittelmarkt.

Kontakt:

European Association of Mail Service Pharmacies (EAMSP)
Feldbrunnenstraße 57, D - 20148 Hamburg
Tel. 0049 (0)40 / 33443690, Fax 0049 (0)40 / 33443699
Mail: info@eamsp.org, Web: www.eamsp.org

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