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VW Skandal - Santander Consumer Bank verklagt wegen Widerruf des Autokredits

Lahr (ots)

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht und im Abgasskandal führende Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine erste Klage gegen die Santander Consumer Bank vor dem Landgericht Mönchengladbach nach dem Widerruf eines Autokredits eingereicht. Hintergrund ist der VW Abgasskandal.

Die Klägerin erwarb im Jahre 2015 einen Skoda Superb Combi und finanzierte diesen teilweise über einen Kredit. Den Kreditvertrag schloss sie mit der Santander Consumer Bank. Der Kaufpreis lag bei EUR 18.999,00. Davon hat die Klägerin EUR 9.600,00 angezahlt. Außerdem hat sie fast alle Zusatzverträge (Ratenschutzversicherung, Santander Safe [Kaufpreisschutz] und Santander Auto Care [Garantieversicherung]) abgeschlossen. Der Nettodarlehensbetrag lag dann bei EUR 11.028,45.

Nachdem sie nunmehr feststellen musste, dass das Auto vom sogenannten VW Abgasskandal betroffen ist, entschied sie sich dafür, das Fahrzeug loswerden zu wollen. Zunächst wurde angedacht, gegenüber der Volkswagen AG Schadensersatzansprüche geltend zu machen und gegenüber dem Händler den Rücktritt zu erklären. Es stellte sich dann jedoch aufgrund der Finanzierung heraus, dass der bessere Weg der Widerruf des Autokredits ist. Sie hat deshalb den 2015 geschlossenen Darlehensvertrag 2017 widerrufen.

Die Klägerin vertritt die Ansicht, dass der Widerruf auch noch nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist möglich ist. Dies deshalb, weil sie meint, die erteilte Widerrufsbelehrung sei falsch. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH führt diesbezüglich bereits mehr als 30 Klageverfahren bundesweit, die sich unter anderem auch gegen die Volkswagen Bank richten. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat nunmehr eine erste Klage gegen die Santander Consumer Bank erhoben. Nach Ansicht der Kanzlei ist die erteilte Widerrufsbelehrung falsch und deshalb der Widerruf heute noch möglich. Die Folge ist, dass die Klägerin die Anzahlung sowie die gezahlten Raten zurückerhält und künftig keine Raten mehr bezahlen muss. Sie muss der Bank das Fahrzeug übergeben, jedoch keinen Wertersatz oder eine Nutzungsentschädigung bezahlen.

Deshalb wurde die Santander Consumer Bank auf Rückzahlung der geleisteten Anzahlung und der Raten verklagt sowie auf Feststellung, dass künftig keine Raten mehr gezahlt werden müssen. Die Klage musste deshalb erhoben werden, weil die Santander Consumer Bank sich außergerichtlich weigerte, dem Widerrufsbegehren der Klägerin nachzukommen.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt, teilt dazu mit: "Das Verfahren gegen die Santander Consumer Bank ist ein weiterer Schritt zur Aufarbeitung des VW Abgasskandals. Wir sind der Ansicht, dass zahlreiche Widerrufsbelehrungen, die verschiedene Banken wie die Santander Consumer Bank, die Volkswagen Bank oder auch andere Autobanken verwendet haben, fehlerhaft sind und deshalb noch heute die Autokredite widerrufen werden können. Für Autokäufer ist es eine lukrative Möglichkeit, aus den Darlehensverträgen heraus zu kommen, ohne Wertersatz oder eine Nutzungsentschädigung bezahlen zu müssen. Dies gilt zumindest für Verträge ab Juni 2014. Das Fahrzeug muss nicht vom Abgasskandal betroffen sein. Maßgebend ist alleine, dass es finanziert ist."

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt mehr als 35.000 Geschädigte des VW Abgasskandals. Auch bei dem Widerruf von Darlehensverträgen hat die Kanzlei eine führende Rolle eingenommen und vertritt mehr als 1000 Verbraucher, die ihre Verträge widerrufen haben.

Pressekontakt:

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Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de

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