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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer beantwortet Fragen zum VW-Vergleich/ Warnung vor unseriösen Angeboten

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH arbeitet für die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage ein umfangreiches Servicepaket aus. Nach dem die Inhaber der Kanzlei den 830-Millionen-Euro-Vergleich mit VW ausverhandelt haben, bleiben für die betroffenen Verbraucher Fragen offen. Die Kanzlei bietet auf ihrer Website www.vw-schaden.de/musterfeststellungsklagen einen Fragenkatalog mit Antworten an. Zudem gibt ein Vergleichsrechner erste Anhaltspunkte zum VW-Angebot. Ergänzt wird das Servicepaket in Kürze durch eine Beratung, die für Mandanten kostenlos ist. Die Kanzlei gehört mit ihrem Know-how zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen den Volkswagen-Konzern.

Hier wichtige Fragen und Antworten zum Vergleich der Musterfeststellungsklage, die immer wieder gestellt werden.

1. Kann ich ohne Rechtschutzversicherung gegen VW klagen? Hier bieten sich
   derzeit Prozesskostenfinanzierer an. Diese übernehmen die Kosten eines
   Rechtsstreits und lassen sich am erstrittenen Schadensersatz beteiligen. Wird
   das Verfahren verloren, tragen sie das Risiko und damit die gesamten Kosten.
   Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer warnt jedoch vor unseriösen Angeboten. Manche
   bieten vorab tausende von Euros an, ohne eine sorgfältige Prüfung der Fälle.
   Da wird suggeriert, dass quasi für jeden Teilnehmer der
   Musterfeststellungsklage eine Einzelklage lohnenswert ist. Aus Sicht der
   Kanzlei kann das pauschal keinesfalls gesagt werden. In erster Linie muss von
   einem Einzelverfahren nur der Verbraucher profitieren. Ob das funktioniert
   muss in jedem Fall einzeln geprüft werden. Die Kanzlei arbeitet an einem
   Servicepaket, mit dessen Hilfe die Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung
   ihre Rechte gegen VW durchsetzen können.
2. Kann ich der Musterfeststellungsklage noch beitreten? Nein, das geht nicht
   mehr.
3. Werde ich von VW angeschrieben, auch wenn ich mich nicht an der
   Musterfeststellungsklage beteiligt habe? Nein.
4. Besteht nach der Musterfeststellungsklage noch die Möglichkeit Ansprüche
   gegen VW geltend zu machen? Wer sich mit VW vergleicht, kann keine Ansprüche
   mehr geltend machen. Alle anderen sollten sich anwaltlich beraten lassen,
   sofern ihr Fahrzeug vom Diesel-Abgasskandal betroffen ist.
5. Weshalb gibt es diesen Zeitdruck? Der Bundesgerichtshof (BGH) will im
   Diesel-Abgasskandal von VW erstmals am 5. Mai 2020 verhandeln. Der BGH wird
   sich unter anderem dazu äußern, ob er Schadensersatzansprüche für
   gerechtfertigt und eine Nutzungsentschädigung für angemessen hält. Die
   Tendenz in den vergangenen Monaten vor Gerichten der zweiten Instanz geht
   zugunsten der Verbraucher. Das bedeutet erstens: VW wird wegen vorsätzlicher
   sittenwidriger Schädigung verurteilt. Das bedeutet aber zweitens auch: VW
   könnte verurteilt werden, Käufern den vollen Kaufpreis ohne Abzug einer
   Nutzungsentschädigung (im Falle einer Rückabwicklung) zu erstatten –
   unabhängig vom Kaufzeitpunkt oder den gefahrenen Kilometern. Verschiedene
   Oberlandesgerichte und Jura-Professoren unterstützen diese Auffassung. VW
   will vor diesem BGH-Termin die Musterfeststellungsklage vom Tisch bekommen –
   und so ein großes Risiko vermeiden.

Erste Klage gegen VW bereits am 6. Oktober 2015 eingereicht

Mit dem Vergleich zwischen Volkswagen und dem vzbv geht ein 16 Monate andauernder Rechtsstreit zu Ende. Am 1. November 2018 hatte der vzbv die erste Musterfeststellungsklage der deutschen Rechtsgeschichte am Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Am 30. Oktober 2019 fand die erste mündliche Verhandlung statt. Am Ende der zweiten mündlichen Verhandlung am 18. November 2019 hatte der Vorsitzende Richter am OLG Braunschweig, Michael Neef, Vergleichsverhandlungen angeregt, die im Januar 2020 starteten. Am 14. Februar 2020 erklärte VW einseitig die Verhandlungen für gescheitert, nahm sie dann aber wieder am 20. Februar 2020 auf Anregung des OLG-Präsidenten Wolfgang Scheibel auf. Hierdurch wurde der Weg für den Verhandlungsabschluss bereitet. Der eigentliche Streit dauert jedoch schon viel länger: Bereits am 6. Oktober 2015 hatte die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die erste Klage gegen die Volkswagen AG erhoben. Mit dem Vergleich entschädigt VW erstmals nach knapp fünf Jahren freiwillig Betroffene.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.dieselskandal-anwalt.de/
https://www.vw-schaden.de/
https://www.staatshaftung.eu/
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