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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Musterklage: VW-Vergleichsangebote müssen nicht sofort angenommen werden
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Online-Beratung an

Musterklage: VW-Vergleichsangebote müssen nicht sofort angenommen werden / Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Online-Beratung an
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Teilnehmer der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG erhalten jetzt Post. Das Online-Portal von VW zur Abwicklung des Vergleichs im Musterfeststellungsverfahren ist ab dem 20. März 2020 nutzbar. Die VW-Kunden halten nun die Zugangsdaten zum Portal in den Händen. Hier können sich die betroffenen Teilnehmer anmelden und erhalten ihr Vergleichsangebot. Ganz wichtig dabei: Niemand muss das Angebot sofort annehmen. Bis zum 20. April 2020 können sich die Verbraucher Zeit für ihre Entscheidung lassen. Anwaltliche Beratung ist dabei in jedem Fall sinnvoll. Deshalb bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr ab sofort für die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage gegen VW eine Online-Beratung an. Die Verbraucher können von einer im Diesel-Abgasskandal führenden Kanzlei ihre Vergleichsangebote von VW seriös überprüfen lassen.

Servicepaket für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat zahlreiche Urteile im Diesel-Abgasskandal von VW erstritten, in denen bis zu 25 Prozent Schadensersatz oder Wertminderung erstritten worden sind. Das ab sofort nutzbare Servicepaket prüft die von VW vorgelegten Vergleichsangebote. Annehmen oder in die Einzelklage gehen? Was steckt im Servicepakt drin: Die Verbraucher-Kanzlei

  • prüft, ob die Verbraucher in die Vergleichsgruppe fallen
  • schätzt ein, ob der Vergleichsbetrag fair für die Verbraucher ist
  • stellt das Vergleichsangebot einer Einzelklage gegenüber
  • nimmt eine Risikoeinschätzung der Möglichkeiten für die Verbraucher vor
  • informiert die Verbraucher über eine mögliche Prozesskostenfinanzierung

Einzelklage schlägt das mögliche MFK-Vergleichsangebot

Die Kanzlei hat in zahlreichen Urteilen höhere Zahlungen erreicht, als VW im MFK-Vergleich anbieten möchte. Hier eine kleine Auswahl von Urteilen, die die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstritten hat und bei denen sich eine Einzelklage für den Verbraucher lukrativer gestaltet:

Landgericht Düsseldorf: Ein VW-Autohaus muss einem Verbraucher 25 Prozent des Kaufpreises für einen VW Passat Variant 2,0 LTDI bezahlen (Az. 1 O 132/17). Das entspricht 5125 Euro für den im August 2010 gekauften VW Passat. Bei einem Kaufpreis von 20.500 Euro bedeuten das 25 Prozent des Kaufpreises. Der Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermittelt hingegen nur eine Summe von 2853 Euro. Die Einzelklage war mit 2272 Euro lukrativer als das MFK-Vergleichsangebot.

Landgericht Stuttgart: Ein VW-Autohaus und VW müssen einem Verbraucher 25 Prozent des Kaufpreises für einen VW Passat Variant 2,0 TDI Blue Motion (Az. 18 O 416/17). Das entspricht 10.959 Euro für den im Juli 2013 gekauften VW Passat. Bei einem Kaufpreis von 43.388 Euro bedeuten das über 25 Prozent des Kaufpreises. Der Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermittelt hingegen nur eine Summe von 3872 Euro. Ist das Baujahr des Fahrzeugs 2012, sinkt die Summe sogar auf 3532 Euro. Die Einzelklage war mit bis zu 7427 Euro lukrativer als das MFK-Angebot.

Oberlandesgericht Stuttgart: Ein VW-Autohaus muss einem Verbraucher 25 Prozent des Kaufpreises für einen VW Passat Variant 2,0 TDI (Az. 9 U 3/19). Das entspricht 5682,50 Euro für den im Juli 2015 gekauften VW Passat. Bei einem Kaufpreis von 22.730 Euro bedeuten das über 25 Prozent des Kaufpreises. Der Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermittelt hingegen nur eine Summe von 4551 Euro. Ist das Baujahr des Fahrzeugs 2014, sinkt die Summe sogar auf 4211 Euro. Die Einzelklage war mit bis zu 1471,50 Euro lukrativer als das MFK-Angebot.

Oberlandesgericht Düsseldorf: Ein VW-Autohaus muss einem Verbraucher 25 Prozent des Kaufpreises für einen Seat Altea XL (Az. I-13 U 84/19). Das entspricht 5304,50 Euro für den im April 2015 gekauften Seat Altea. Bei einem Kaufpreis von 21.218 Euro bedeuten das 25 Prozent des Kaufpreises. Der Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermittelt hingegen nur eine Summe von 3279 Euro. Ist das Baujahr des Fahrzeugs 2014, sinkt die Summe sogar auf 3024 Euro. Die Einzelklage war mit bis zu 2280,50 Euro lukrativer als das MFK-Angebot.

Was ist für Verbraucher zu tun, die sich unfair behandelt fühlen?

Für mögliche Streitfragen oder Beschwerden bei der Abwicklung des Vergleichs haben der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv und VW eine unabhängige Ombudsstelle eingerichtet. Brigitte Zypries (Bundesministerin a.D.), Peter Schaar (Bundesdatenschutzbeauftragter a.D.) und Prof. Dr. Günter Hirsch (bis 2019 Versicherungsombudsmann) werden die Ombudsstelle für den VW-Vergleich leiten. Ansonsten gibt der vzbv den teilnehmenden Verbrauchern folgende Ratschläge:

  1. Vor dem Abschluss des Vergleiches anwaltliche Beratung.
  2. Der vzbv empfiehlt einen Anwalt, der mit Klagen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal Erfahrung hat. Die Kosten für diese Beratung übernimmt Volkswagen in Höhe von 190 EUR zzgl. Mehrwertsteuer, wenn anschließend der Vergleich angenommen wird.
  3. Die Beratung kann ab dem 20. März 2020 in Anspruch genommen werden.
  4. All denjenigen, die kein Angebot erhalten oder aber das Angebot ablehnen, steht der Weg zu einer Individualklage offen. Im Servicepaket der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gibt es ein Prozesskostenangebot - mehr dazu hier.

Welche juristischen Möglichkeiten gibt es im Diesel-Abgasskandal?

Die Chancen für die Verbraucher vor Gericht gegen VW zu gewinnen, sind in den vergangenen Monaten erheblich gestiegen. 19 von 24 Oberlandesgerichte verurteilen die VW AG zu Schadensersatz. Am Bundesgerichtshof in Karlsruhe sind über 200 Verfahren im Diesel-Abgasskandal anhängig. Sieben davon von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. Die erste Verhandlung ist für den 5. Mai 2020 terminiert. Alle Vorzeichen deuten auf ein verbraucherfreundliches Urteil hin. Die Nutzungsentschädigung steht auf der Kippe, durch die VW die Schadensersatzsumme bisher minimieren konnte. Einige OLG zweifeln am Sinn des Nutzentgelts. Der deliktische Zins, der VW dem klagenden Verbraucher ab Kaufdatum des Fahrzeugs bezahlen müsste, könnte für den Autobauer sehr teuer werden. Unterm Strich sind damit die Chancen für die geschädigten Verbraucher gestiegen. Der VW-Kunde kann vor Gericht drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen.

  1. Rückabwicklung: Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen.
  2. Schadensersatz/Wertminderung: Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die VW AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Volkswagen muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Gerichte haben hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
  3. Neulieferung: Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen. Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das VW-Autohaus die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat - mehr dazu hier.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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