Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Diesel-Abgasskandal: Teilnahme an der VW-Muster-Klage hemmt Verjährung
Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht Chancen für vom VW-Vergleich ausgeschlossene Verbraucher
Der VW-Vergleich im Musterfeststellungsverfahren wird abgewickelt. Was dabei nicht vergessen werden sollte: Die Teilnahme an der Klage wirkt auf die Verjährung hemmend. Das heißt: Auch heute noch können Teilnehmer der Musterklage gegen VW ihr Recht vor Gericht einklagen. Das gilt sogar für Verbraucher, die sich vom Klageregister wieder abgemeldete haben. Das Landgericht Köln hat kürzlich (Az. 17 O 185/19) darauf hingewiesen, dass die Verjährung auch dann gehemmt ist, wenn sich der Verbraucher vom Musterverfahren abgemeldet hat. Die Chancen gegen VW zu bestehen, sind daher nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr sehr gut. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentral Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten und einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt. Mit einem Servicepaket hilft die Kanzlei Verbrauchern beim Prüfen des VW-Vergleichs.
In dem vorliegenden Fall fällt das Landgericht Köln das derzeit üblich Urteil. Dem Verbraucht steht Schadensersatz zu, weil VW den Verbraucher durch den Einbau der Manipulationssoftware im EA-189-Motor vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. Dadurch seien den Käufern bereits durch den Erwerb der betroffenen Fahrzeuge ein Schaden entstanden. Eine Verjährung des Falls sah das Gericht auch nicht. Der klagende Käufer hatte seine Klage im Juli 2019 erhoben. Für das Gericht war der Klagezeitpunkt nicht zu spät. Der Ablauf der Verjährungsfrist war für das Gericht dadurch gehemmt, dass sich der Kläger kurz vor Ende des Jahres 2018 beim Bundesamt für Justiz für die Musterfeststellungsklage registrieren ließ. Im Mai 2019 nahm er Registrierung wieder zurück. Die Hemmung ende jedoch erst sechs Monate nach der Rücknahme. Daher sei die Klage im Juli 2019 noch nicht verjährt gewesen. In der Regel beginnt die Verjährung gegen Ende des Jahres, in dem der Kläger Kenntnis die anspruchsbegründenden Tatsachen erhalte. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Vom VW-Vergleich ausgeschlossene Verbraucher haben Chancen
Nicht nur in solchen Fällen, wie sie das Landgericht Köln verhandelt hat, gibt es nach wie vor die Möglichkeit gegen VW im Diesel-Abgasskandal juristisch vorzugehen. Das gilt vor allem für jene Verbraucher, die sich an der Musterfeststellungsklage gegen VW beteiligt haben, aber von VW jetzt keinen Vergleich angeboten bekommen. Über 100.000 Teilnehmer sind vom Vergleich ausgeschlossen, weil die Verbraucher zum Beispiel ihr Auto nach dem 31. Dezember 2015 erworben haben. Doch die Festlegung auf das Kaufdatum ist kein Ausschlusskriterium vor Gericht. Schadensersatzansprüche gegen VW kann auch in solchen Fällen durchgesetzt werden. Das liegt auch mit daran, dass die Registrierung zur Musterfeststellungsklage auf die Verjährung eine hemmende Auswirkung hat. Erst wenn der Vergleich abgewickelt ist, nimmt der vzbv seine Klage gegen VW vor dem Oberlandesgericht Braunschweig zurück. Aber diesem Zeitpunkt beginnt die Verjährungsfrist weiter zu laufen. Daher besteht auch weiterhin die Möglichkeit zu klagen.
Was können vom VW-Vergleich ausgeschlossene Verbraucher tun?
Die Verbraucher Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät geschädigten Verbraucher dazu, gegen VW gerichtlich vorzugehen. Die Chancen stehen besser denn je. 20 von 24 Oberlandesgerichten in Deutschland haben VW im Diesel-Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschen nach § 826 BGB verurteilt. Am 28. April verhandelt der Europäische Gerichtshof EuGH und am 5. Mai 2020 der Bundesgerichtshof BGH über den Fall VW. Alles deutet darauf hin, dass es zu verbraucherfreundlichen Urteilen kommen wird. Denn die Diesel-Fahrzeuge sind durch die Manipulation am Abgaskontrollsystem in ihrem Wert eindeutig gemindert. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von VW herausfinden.
Welche Optionen sind im Abgasskandal für Verbraucher möglich?
Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte gegen VW durchzusetzen.
- Rückabwicklung: Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, erhält aber im Gegenzug den bezahlten Kaufpreis.
- Schadensersatz/Wertminderung: Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die VW AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Volkswagen muss dann den Schaden ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Gerichte haben hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
- Neulieferung: Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen. Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer am 24. Mai 2019 drei Urteile vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mittlerweile ist ein Urteil davon rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das VW-Autohaus die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat - mehr dazu hier.
Servicepaket für VW-Vergleiche zur Musterfeststellungsklage
Seit dem 20. März 2020 wickelt die VW AG auf ihrem Online-Portal die Vergleiche in der Musterfeststellungsklage ab. Die bereits jetzt anlaufenden Probleme zeigen deutlich, wie wichtig es ist, sich bei der Abwicklung anwaltlichen Rat einzuholen. Ist das Angebot im Portal ermittelt oder liegen Probleme vor, heißt es Ruhe bewahren und nichts überstürzen. Bis zum 20. April 2020 hat jeder Zeit, seine Optionen zu überdenken und überprüfen zu lassen. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat deshalb ein Servicepaket zusammengestellt, das den Verbrauchern die Entscheidung erleichtert, ob sie den Vergleich annehmen oder in eine für sie lukrativere Einzelklage gehen wollen. Selbst für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung gibt es die Möglichkeit, gegen VW den Rechtsweg einzuschlagen. Ein mit der Kanzlei kooperierender Prozessfinanzierer greift den Betroffenen unter die Arme und übernimmt die Kosten des Verfahrens.
Was steckt genau im Servicepakt drin?
Die Verbraucher-Kanzlei ...
- prüft, ob die Verbraucher in die Vergleichsgruppe fallen.
- schätzt ein, ob der Vergleichsbetrag fair für die Verbraucher ist.
- stellt das Vergleichsangebot einer Einzelklage gegenüber.
- nimmt eine Risikoeinschätzung der Möglichkeiten für die Verbraucher vor.
- informiert die Verbraucher über eine mögliche Prozesskostenfinanzierung.
Die Kanzlei hat in zahlreichen Urteilen höhere Zahlungen erreicht, als VW im MFK-Vergleich anbieten möchte. Teilweise sind bis zu 25 Prozent des Kaufpreises als Schadensersatz oder Wertminderung ausgeurteilt worden. VW bietet für manche Fahrzeuge zehn Prozent an. Hier muss genau geprüft werden, wie die Chancen auf eine Einzelklage einzuschätzen sind. Dabei hilft das Servicepaket.
Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0 Fax: 07821 / 92 37 68 - 889 Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307 christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de https://www.dr-stoll-kollegen.de/ https://www.dieselskandal-anwalt.de/ https://www.vw-schaden.de/ https://www.staatshaftung.eu/