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Am 25. Mai 2020 entscheidet der BGH im VW-Abgasskandal
EA 288 und 897 rücken in den Blickpunkt
Weitere Schlappen für Autobauer

Für VW schlägt am 25. Mai 2020 11.00 Uhr die Stunde. Der VI. Zivilsenat wird am Bundesgerichtshof BGH das erste Urteil im Diesel-Abgasskandal von VW fällen. Das Gericht hat über Schadensersatzansprüche eines Fahrzeugkäufers gegen die Volkswagen AG zu entscheiden. In dem VW Sharan soll eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut sein. In der mündlichen Verhandlung am 5. Mai 2020 hat der Senat zu erkennen geben, dass der Autobauer mit einer Verurteilung zu rechnen hat (Az. VI ZR 252/19). Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH steigen damit die Chancen geschädigter Verbraucher, sich gegen VW vor Gericht durchzusetzen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW mit vertreten, einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt und mit Abschluss des Verfahrens Rechtsgeschichte geschrieben.

OLG Celle ordnet im Abgasskandal von VW externe Prüfung an

Weitere gute Nachrichten für geschädigte VW-Kunden musste unterdessen der Autobauer verdauen.

  1. Volkswagen kann eine externe Prüfung der Vorgänge um den Dieselskandal nicht mehr verhindern. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte einen von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) beantragten Sonderprüfer. Mit Beschluss vom 28. April 2020 (Az. 9 W 69/19) wies der 9. Zivilsenat, nach Informationen des Handelsblatt eine Beschwerde des Autobauers gegen eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Hannover zurück und bestellte den Gutachter. Eine Rechtsbeschwerde ließen die Celler Richter nicht zu. Aktionärsverbände fordern seit Jahren eine Aufklärung des Skandals durch einen externen und somit neutralen Gutachter. VW lehnte dies immer ab. Die Aktionäre stoßen sich daran, dass der Volkswagen Konzern, einen internen Untersuchungsbericht nie veröffentlichte, obwohl er das angekündigt hatte. Nach der Einigung mit der US-Justiz entschied sich VW, den Bericht der US-Kanzlei Jones Day in der Schublade zu lassen.
  2. Der High Court of England and Wales, der aktuell eine Sammelklage von 91.000 Käufern von Fahrzeugen aus dem VW-Konzern verhandelt, hat am 6. April 2020 das in die Motorsteuerung eingebaute Abschalteinrichtung für illegal erklärt - mehr dazu hier.
  3. Die Generalanwältin des EuGH Eleanor Sharpston hat in ihrem Gutachten am 30. April 2020 deutlich gemacht, dass die EU-Gesetze eng auszulegen sind. Verhandelt wird über den Diesel von VW EA 189 (Az. C-693/18). Das bedeutet:
    1. Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren sind unzulässig - auch wenn das Abgaskontrollsystem 
       temperaturabhängig reguliert wird. Damit sind auch jene Motoren betroffen, die mit einem sogenannten
       Thermofenster die Abgasreinigung regulieren - sprich abschalten.
    2. Ausnahmen sind erlaubt, wenn "unmittelbare Beschädigungsrisiken, die die Zuverlässigkeit des Motors 
       beeinträchtigen und eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeugs darstellen", bestehen.
    3. das Ziel, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verzögern, rechtfertigt nicht den 
       Einsatz einer Abschalteinrichtung.
    4. Wenn der EuGH der Generalanwältin folgt, was er in der Regel geschieht, wird das ein Beben in der 
       Autobranche auslösen. Das von VW aufgespielte Software-Update beim EA 189 wäre genauso illegal wie 
       die Thermofenster der Daimler AG und der anderen Automobilhersteller, die solche 
       Abschalteinrichtungen verbauen. Dazu gehört auch das EA-189-Nachfolgemodell EA 288 von Volkswagen.

Gute Chancen für Individualklagen im Diesel-Abgasskandal

Der BGH deutete am 5. Mai 2020 ein verbraucherfreundliches Urteil an. Auch wenn zu erwarten ist, dass sich betroffene Käufer eine Nutzungsentschädigung wohl anrechnen lassen müssen, stehen für Verbraucher die Chancen weiterhin gut, ihre Rechte gegen VW vor Gericht durchzusetzen. Interessant ist die Entwicklung auch für Fahrzeuge mit einem 3.0 Liter Motor des Typs EA 897. Dabei sind nicht nur Modelle von Volkswagen, sondern ebenso der Marken Audi und Porsche betroffen. Hier eine Zusammenstellung der möglichen Folgen von verbraucherfreundlichen Urteilen:

  1. EA 189: Der BGH sieht in dem Einbau einer Abschalteinrichtung eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB. Der Kunde kann gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Sogar Gebrauchtwagen können VW-Fahrer zurückgeben. Das Argument des Autobauers, er könne gar nicht haftbar gemacht werden, wenn es zu dem Käufer keine Vertragsbeziehung gebe, überzeugt beim BGH bisher nicht. Mit dem Software-Update am EA 189 ist der Schaden nicht behoben. Denn der Schaden ist nach erster Einschätzung des Senats offenbar bei Vertragsschluss über den nur angeblich umweltfreundlichen Wagen entstanden. Ein solches Fahrzeug hätte der Kunde im Nachhinein so nicht gewollt.
  2. Software-Update zum EA 189: In den Schlussanträgen im ersten VW-Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH ist deutlich gemacht worden, dass nicht nur die einfache Abschalteinrichtung beim EA 189 unzulässig ist, sondern auch temperaturabhängige Abschalteinrichtungen. Folgt das Gericht den Anträgen, dann müsste auch das Software-Update zum EA 189 für unzulässig erklärt werden, weil es sich dabei um ein sogenanntes Thermofenster handelt. Und das reguliert das Abgaskontrollsystem temperaturabhängig.
  3. EA 288: Wenn temperaturabhängige Abschalteinrichtungen unzulässig sind, dann wäre natürlich auch der EA 288 von VW mit einer falschen Typengenehmigung auf den Straßen unterwegs. Auch er enthält in der Abgasreinigung ein sogenanntes Thermofenster.
  4. EA 897: Thermofenster sind auch in anderen Motoren des Volkswagen Konzerns eingebaut worden - beispielsweise im 3.0 Liter Motor des Typs EA 897. Dabei sind nicht nur Fahrzeuge von Volkswagen, sondern ebenso der Marken Audi und Porsche betroffen.
  5. Daimler: Folgt der EuGH den Anträgen der Generalanwältin im ersten VW-Verfahren vor dem obersten europäischen Gericht, muss auch die Daimler AG zittern. Ihre Mercedes-Modelle sind in der Dieselvariante zahlreich mit einem Thermofenster in der Abgasreinigung ausgestattet. Die Zahl der Gerichte, die darin eine unzulässige Abschalteinrichtung sehen und daher den Autobauer zu Schadensersatz verurteilen, steigt derzeit an.
  6. Opel und BWM: Auch diese Autobauer stehen im Verdacht sogenannte Thermofenster in ihren Fahrzeugen einzubauen. Auch hier gibt es beispielsweise gegen BMW die erste Verurteilung.

In der Summe ist für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer klar, dass die Chancen der Verbraucher vor Gericht enorm gestiegen sind. Die Fahrzeuge sind überteuert an die Kunden verkauft worden. Niemals hätten die Verbraucher solche Fahrzeuge erworben, wenn sie von der unzulässigen Abschalteinrichtung Kenntnis gehabt hätten. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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