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Diesel-Abgasskandal: OLG Köln erhöht in Mercedes-Verfahren Druck auf Daimler AG

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Jüngste Entscheidungen vor dem Bundesgerichtshof BGH wirken sich bereits auf aktuelle Verfahren im Diesel-Abgasskandal aus. Das Oberlandesgericht Köln hat die Daimler AG in einem Verfahren dazu aufgefordert, die Funktionsweise eines Motors im Hinblick auf das Abgaskontrollsystem zu erklären (Az. 24 U 410/19). Wie wird die Abgasrückführung gesteuert? Wieso muss der Motor durch eine temperaturabhängige Abgaskontrolle geschützt werden? Für die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat die Rechtsprechung im Abgasskandal eine verbraucherfreundliche Dynamik erhalten. Auch der Verbraucher-Kanzlei liegen Verfügungen der Oberlandesgerichte Stuttgart und Nürnberg vor, die den Druck auf Daimler erhöhen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Sozietäten im Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt und deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.

Im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG hält Trendwende an

Diese juristischen Entwicklungen zeigen für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer aus Lahr, dass die Daimler AG vor Gericht in die Defensive gerät und die Chancen der Verbraucher zu gewinnen, derzeit enorm ansteigen. Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Abgaskontrollsystem des Motors in ihrem Wert gemindert. Die Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Die Kanzlei hat bereits mehrere positive Urteile gegen die Daimler AG in erster Instanz erstritten:

  1. Landgericht Stuttgart - 14. Mai 2020 - Az. 19 O 108/19
  2. Landgericht Stuttgart - 14. Mai 2020 - Az. 19 O 109/18
  3. Landgericht Stuttgart - 08. Mai 2020 - Az. 14 O 74/20
  4. Landgericht Freiburg - 13. März 2020 - Az. 8 O 71/19
  5. Landgericht Oldenburg - 13. Februar 2020 - Az. 16 0 2884/18
  6. Landgericht Stuttgart - 16. Januar 2020 - Az. 27 O 40/19
  7. Landgericht Stuttgart - 24. Oktober 2019 - Az. 20 O 73/19

Thermofenster im Visier des Europäischen Gerichtshofs

An deutschen Gerichten werden für die Daimler AG im Diesel-Abgasskandal die Zeiten rauer. Warum ist das so?

  • Temperaturabhängig gesteuerte Abschalteinrichtungen wie das von Daimler in den Mercedes-Modellen verwendete Thermofenster sind vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH am 30. April 2020 in Schlussanträgen als unzulässig bezeichnet worden. Mit dem Urteil wird in diesem ersten europäischen VW-Verfahren noch in diesem Jahr gerechnet.
  • Auch der BGH hat mit seinem Beschluss vom 28. Januar 2020 (Az. VIII ZR 57/19) den Druck auf Daimler erhöht. Der BGH bemängelte, dass das Oberlandesgericht Celle (Az. 7 U 263/18) kein Gutachten eingeholt hat, um zu klären, ob die Daimler AG das Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert hat oder nicht. Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen Mercedes können von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen "ins Blaue hinein" abgewiesen werden. Es reicht, wenn der klagende Verbraucher seine Argumente schlüssig vorträgt und nicht bis ins kleinste Detail ausführt. Schließlich könne er nicht detailliert wissen, wie ein Motor funktioniere.
  • Die Daimler AG äußert sich bisher vor Gericht in der Regel höchst vage zu den gegen sie gemachten Vorwürfen und verweist in der Regel auf Betriebsgeheimnisse, die sie vor Gericht nicht preisgeben möchte.
  • Das unkooperative Verhalten vor Gericht hat übrigens auch der BGH in seinem ersten Urteil in einem VW-Verfahren am 25. Mai 2020 bemängelt (Az. VI ZR 252/19). Die Autobauer können sich jetzt nicht mehr mit dem Hinweis auf Betriebsgeheimnisse vor Aussagen drücken.

Oberlandesgericht Köln will es von Daimler genau wissen

Im vorliegenden Fall will der 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln mit Beschluss vom 18. Mai 2020 (Az. 24 U 410/19) folgende Fragen von der Daimler AG beantwortet haben:

  1. Ab welchen Temperaturen und in welcher Weise die Abgasrückführung des streitgegenständlichen Fahrzeugs gesteuert wird?
  2. Inwiefern ist dies notwendig, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und den sichern Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten?
  3. Arbeitet die Steuerung der Abgasrückführung länger als zum Anlassen des Motors erforderlich ist?

In dem Mercedes wird ganz offensichtlich die Abgasrückführung über ein sogenanntes Thermofenster reguliert. Und temperaturabhängige Kontrollsysteme sind in einem Gutachten am EuGH als unzulässige Abschalteinrichtungen bezeichnet worden. Die Autobauer gehen jedoch davon aus, dass solche Abschalteinrichtungen zum Schutz des Motors zulässig sind. In dem Gutachten ist klargemacht worden, dass die Motorschutzbestimmung sehr eng ausgelegt werden müsse. Das EuGH-Gutachten spricht dabei von unmittelbaren und plötzlichen Schäden beispielsweise an der Lenkung. Langfristigere Auswirkungen wie Abnutzung oder Wertverlust dürfen keine Rolle spielen. In der Regel folgt der EuGH den Ausführungen des Gutachters in seinem Urteil.

Dr. Stoll & Sauer spüren Trendwende im Daimler-Abgasskandal

Die höchstrichterliche Rechtsprechung und Äußerungen sind für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bereits spürbar. Das Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 5 U 144/20) verfügte am 28. Mai 2020, dass Daimler "binnen 3 Wochen nach Zustellung dieser Verfügung die das streitgegenständliche Kraftfahrzeug betreffende Rückrufanordnung des Kraftfahrt­-Bundesamtes vorzulegen" hat. "Die Vorlage hat vollständig und grundsätzlich ohne Schwärzungen zu erfolgen; nicht geschwärzt werden dürfen jedenfalls die Ausführungen des Kraftfahrt-­Bundesamtes zur Erläuterung der von ihm beanstandeten Funktionen." Falls Daimler nicht bereit ist, die Anordnung in ungeschwärzter Form vorzulegen, wird der Autobauer dazu aufgefordert, "stattdessen mit eigenen Worten darzulegen, welche konkreten Funktionen das Kraftfahrt-Bundesamt mit welcher Begründung beanstandet hat". Der Tenor des Bescheides sei allerdings in jedem Fall vorzulegen. Dem Auto-Konzern sei es darüber hinaus freigestellt, zugleich zu erläutern, weshalb er die Auffassung des Kraftfahrt­-Bundesamtes nicht teile.

Auch das Oberlandesgericht Stuttgart will dem Diesel-Abgasskandal bei Daimler wohl näher auf den Grund gehen und sich nicht nur mit vagen Behauptungen abspeisen lassen. In einer Verfügung vom 25. Mai 2020 wird Daimler aufgefordert, den für das streitgegenständliche Fahrzeug entsprechenden Typengenehmigungsantrag nebst Prüfbericht und Beschreibungsbogen dem Gericht vorzulegen (Az. 16a U 94/19). Die Kammer legt Wert darauf, dass die Passagen zur Abgasreinigung ungeschwärzt eingereicht werden und für das Gericht prüfbar sind.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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