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Jetzt auch Subaru im Diesel-Abgasskandal verwickelt
KBA ruft Modelle Forester, Legacy, Outback und XV zurück.

Jetzt auch Subaru im Diesel-Abgasskandal verwickelt / KBA ruft Modelle Forester, Legacy, Outback und XV zurück.
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Im Diesel-Abgasskandal sind nicht nur deutsche Hersteller involviert. Aktuell hat das Kraftfahrt-Bundesamt KBA gegen Modelle des japanischen Autoherstellers Subaru einen verpflichtenden Rückruf erlassen. Bei den Modellen Forester, Legacy, Outback und XV der Produktionsjahre zwischen 2015 und 2018 muss die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems erhöht werden. Dieser KBA-Euphemismus deutet daraufhin, dass zu viel Stickoxid aus dem Auspuff herauskommt und die Abgaskontrolle nicht normgerecht funktioniert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten, einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt und damit Rechtsgeschichte geschrieben.

Subaru-Rückruf vom 20. Mai 2020 betrifft 42.529 Fahrzeuge

Das KBA erließ den Subaru-Rückruf am 20. Mai 2020. In Deutschland sollen 8506 Fahrzeuge betroffen sein - weltweit 42.529. Die Modelle haben alle einen 2,0 Dieselmotor der Euro-Norm 6. Das KBA will durch den Rückruf eine "Erhöhung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems erreichen". Die dafür erforderliche Maßnahme in der Autowerkstatt soll 30 Minuten dauern.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät davon ab, Updates aufspielen oder andere Maßnahmen am Motor durchführen zu lassen. Denn die Folgen - und das hat der Diesel-Abgasskandal bei der VW AG und der Daimler AG gezeigt - lassen sich nicht abschätzen. Ein Nachlassen der Motorleistung und eine Versottung sind bei den deutschen Motoren oft beobachtet worden. Deshalb: Finger weg von einer Nachrüstung.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geht im Fall Subaru davon aus, dass betroffene Verbraucher geschädigt worden sind und rät zur anwaltlichen Beratung. Die Autos sind durch den Rückruf in jedem Fall im Wert gemindert. Wer will schon ein zurückgerufenes Fahrzeug auf dem Gebrauchtmarkt erwerben? Wie schwierig das ist, darüber können die Dieselbesitzer von VW und Daimler ein Lied singen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden.

Was können Verbraucher im Diesel-Abgasskandal unternehmen?

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen. Die drei Wege haben sich bei Verfahren gegen VW bewährt. Letztlich werden diese Möglichkeiten auch in Verfahren gegen andere Hersteller funktionieren, so fern sie im Diesel-Abgasskandal verwickelt sind.

  1. Rücktritt: Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Der BGH hat in seinem ersten Urteil am 25. Mai 2020 im Fall des Motors EA 189 eine solche Rückabwicklung gebilligt und VW verurteilt.
  2. Schadensersatz: Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die VW AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Der Autobauer muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Gerichte haben in Verfahren gegen die VW AG hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
  3. Neulieferung: Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen. Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat - mehr dazu hier.

Kraftfahrt-Bundesamt KBA hat zwölf Hersteller im Visier

Überraschend ist das Ergebnis nicht unbedingt. Das Kraftfahrt-Bundesamt KBA hat seit 2016/17 zwölf Autohersteller außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs erfasst, die ihre Abgasreinigungsanlage manipulieren. Folgende Fahrzeuge sind betroffen:

Chevrolet - Cruze - 1998 ccm - 120 kW - Euro 5

Dacia - Sandero - 1769 ccm - 66 kW - Euro 6

Fiat - 500x - 1956 ccm - 103 kW - Euro 6

Fiat - Ducato - 2999 ccm - 130 kW - Euro 5

Ford - C-Max - 1499 ccm - 88 kW - Euro 6

FCA (Jeep) - Cherokee - 1956 ccm - 125 kW - Euro 5

Hyundai - ix35 - 1995 ccm - 100 kW - Euro 5

Hyundai - i20 - 1120 ccm - 55 kW - Euro 6

Jaguar - XE - 1999 ccm - 120 kW - Euro 6

Land Rover - Range Rover - 2993 ccm - 190 kW - Euro 5

Mazda - 6 - 2191 ccm - 129 kW - Euro 6

Nissan - Navara - 2488 ccm - 140 kW - Euro 5

Renault - Kadjar - 1598 ccm - 96 kW - Euro 6

Renault - Kadjar - 1461 ccm - 81 kW - Euro 6

Renault - Espace - 1598 ccm - 118 kW - Euro 6

Renault - Master - 2299 ccm - 92 kW - Euro 5

Subaru - Forester - 1998 ccm - 108 kW - Euro 6

Suzuki - Vitara - 1598 ccm - 88 kW - Euro 6

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend

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