Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
EuGH erklärt im Diesel-Abgasskandal Abschalteinrichtungen für illegal
Dr. Stoll & Sauer: Argument Motorschutz damit tot und Thermofenster löst Dieselgate 2.0 aus
Lahr (ots)
Endlich eine verbraucherfreundliche Entscheidung von aller höchster Stelle im Diesel-Abgasskandal: Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag, 17. Dezember 2020, in einem brisanten Verfahren gegen die Volkswagen AG Abschalteinrichtungen zur Manipulation der Abgasreinigung grundsätzlich für illegal erklärt und Ausnahmen sehr enge Grenzen gesetzt (Az. C-693/18). Hintergrund ist ein Verfahren gegen VW in Frankreich. Das Tribunal de Grande Instance de Paris wollte Antworten auf Fragen, die für die gesamte europäische Automobilindustrie Sprengstoff enthalten. Kann die von den Herstellern angeführte "Ausnahme Motorschutz" so ausgelegt werden, dass die "Ausnahme Abschalteinrichtung" zur Regel wird? Nein, sagte das Gericht. Damit ist auch das sogenannte "Thermofenster" illegal, mit dem die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur zum Schutz des Motors geregelt wird. Eine Ausnahme sei nur möglich, um den Motor vor Beschädigung und Unfall zu schützen und nicht vor Verschleiß und Verschmutzung.
DieDr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wertet das Urteil als verbraucherfreundlichen Meilenstein im Abgasskandal, als wohltuender Kontrast zu den VW-freundlichen Urteilen des Bundesgerichtshofs und sieht mit dem Urteil Dieselgate 2.0 endgültig ausgelöst. Denn die gesamte Branche manipuliert die Motoren unter anderem mit dem Thermofenster. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte geschrieben.
EuGH-Urteil löst für Autobranche Dieselgate 2.0 aus
Im fünften Jahr des Diesel-Abgasskandals ist Dieselgate 2.0 für die Autobranche wahr geworden. Dass VW beim Dieselmotor EA 189 die Abgasreinigung in unzulässiger Weise manipuliert hat, hat der Bundesgerichtshof in seinem ersten Verfahren am 25. Mai 2020 festgestellt und VW aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung verurteilt. Der Europäische Gerichtshof hält in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen zur Beeinflussung der Abgasreinigung sogar generell für illegal. "Ein Hersteller darf keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, um ihre Zulassung zu erreichen", heißt es in der Pressemitteilung des EuGHs. Darüber hinaus erklärt er das branchenübliche Argument "Motorschutz" für Abschalteinrichtungen für tot: "Die Tatsache, dass eine solche Abschalteinrichtung dazu beiträgt, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern, kann ihr Vorhandensein nicht rechtfertigen." Eine Abschalteinrichtung sei nur erlaubt, "um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen" oder "den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten". Rechtfertigen lasse sich eine Abschalteinrichtung nur, um "unmittelbare Beschädigungsrisiken" zu vermeiden, "die zu einer konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen".
Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sind Millionen von Verbrauchern durch die Autobauer geschädigt worden und können durch das Urteil leichter ihre berechtigten Ansprüche einklagen. Die Kanzlei sieht weiterhin gute Chancen für die Verbraucher, gegen Autohersteller wie VW, Daimler und Fiat gerichtlich vorzugehen. Denn die Diesel-Fahrzeuge sind durch die Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert und gefährden die Gesundheit durch das Verpesten der Umwelt. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von VW herausfinden. Die Fälle werden kostenlos und individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die Autobauer einigt.
Wie argumentiert der EuGH im Abgasskandal?
Im vorliegenden Fall vor dem EuGH lässt das "Tribunal de Grande Instance de Paris" Fragen im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung klären. Dem Verfahren gegen VW hatten sich 1200 Nebenkläger angeschlossen. Für die französische Justiz ist klar, dass laut der EG-Verordnung 715/2007 jeder Hersteller sein Fahrzeug mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 so konstruieren muss, dass die zulässigen Emissionswerte unter normalen Betriebsbedingungen eingehalten werden. Abschalteinrichtungen sind daher unzulässig. Außer sie dienen zum Schutz des Motors.
- In ihrem Schlussantrag vom 30. April 2020 bestätigte Generalanwältin Eleanor Sharpston die Sichtweise des französischen Gerichts. Eine Abschalteinrichtung stellt nach Ansicht der Generalanwältin ein Konstruktionsteil dar, "das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl, den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird". Das Gericht folgte der Argumentation. Übersetzt lassen sich die Ausführungen so interpretieren, dass auch das sogenannte Thermofenster, das die meisten Autohersteller in ihre Fahrzeuge installieren, um so die Abgasrückführung zu regulieren und abzuschalten, eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt.
- Zum Schutz des Motors ist laut Sharpston eine Abschalteinrichtung durchaus zulässig. Dabei erfasst diese Ausnahme nach Ansicht der Generalanwältin nur den Schutz des Motors vor dem Eintreten von unmittelbaren und plötzlichen Schäden (und nicht vor langfristigeren Auswirkungen wie Abnutzung oder Wertverlust). Die Generalanwältin ist der Ansicht, "dass nur unmittelbare Beschädigungsrisiken, die die Zuverlässigkeit des Motors beinträchtigen und eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeugs darstellen, das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung rechtfertigen können." Aus Sicht der Generalanwältin rechtfertigt das Ziel, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verzögern, nicht den Einsatz einer Abschalteinrichtung. Gerade damit haben die meisten Hersteller vor Gericht argumentiert. Dieser Begründung ist durch das Urteil die Grundlage entzogen worden.
- Sharpston erläutert weiter, dass es Sache des nationalen Gerichts sein wird, festzustellen, ob die fragliche Vorrichtung unter diese Ausnahme fällt. Angesichts dieser in dem Gutachten enthaltenen Feststellung ist die Generalanwältin der Auffassung, dass die fragliche Abschalteinrichtung nicht notwendig erscheint, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten.
- Sharpston merkt weiter an, dass die Automobilhersteller nach der Verordnung Nr. 715/2007 dafür zu sorgen haben, dass die Fahrzeuge die vorgeschriebenen Emissionsgrenzen während ihres gesamten normalen Betriebs einhalten. Damit ist auch das Argument der Autohersteller hinfällig, dass die Grenzwerte nur auf dem Prüfstand einzuhalten sind.
Welche Folgen hat das EuGH-Urteil?
Generell ist der vorliegende Rechtsstreit in Frankreich mit dem Urteil des EuGHs noch nicht entschieden. Im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens können die nationalen Gerichte der Mitgliedstaaten dem Gerichtshof Fragen nach der Auslegung des Unionsrechts vorlegen. Es ist Sache des nationalen Gerichts, über die Rechtssache im Einklang mit der Entscheidung des Gerichtshofs zu entscheiden. Jedoch bindet die Entscheidung des Gerichtshofs in gleicher Weise andere nationale Gerichte, die mit einem ähnlichen Problem befasst werden. Aus diesem Grund hat das Urteil für alle Mitgliedsstaaten große Bedeutung.
- Software-Update beim EA 189 ist unzulässig: Als Update ist ein Thermofenster verwendet worden. Dies wird von VW kaum bestritten. Auch wird das Argument des Motorschutzes angeführt. Die Deutsche Umwelthilfe zweifelt schon lange an der Rechtmäßigkeit des Updates. Ein entsprechendes Verfahren liegt am Europäischen Gerichtshof vor.
- VW-Motor EA288:Auch hier ist unstreitig, dass ein Thermofenster verwendet wird. Vor Gericht hat das Volkswagen bereits eingestanden. Die Typgenehmigung der Fahrzeuge ist nach Lesart des EuGHs nicht rechtmäßig.
- Daimler AG: Der schwäbische Autobauer verwendet in seinen Diesel-Motoren ebenfalls das sogenannte Thermofenster. Und hat dies auch bereits zugegeben. Daimler ist nach dem Urteil seinen Kunden gegenüber haftbar.
- Die Autohersteller gehen übrigens davon aus, dass die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand gelten und nicht im normalen Straßenverkehr. Auch da hat das EuGH-Gutachten für Klarheit gesorgt: Natürlich gelten die Grenzwerte im normalen Fahrbetrieb. Der EuGH sieht das auch so.
- Das Thermofenster wird laut Autohersteller zum Schutz des Motors eingebaut. Die entsprechende Regelung der EU-Norm ist jedoch nur in ganz engen Grenzen erlaubt. Das EuGH-Gutachten spricht dabei von unmittelbaren und plötzlichen Schäden beispielsweise an der Lenkung. Langfristigere Auswirkungen wie Abnutzung oder Wertverlust dürfen keine Rolle spielen. Das Gericht folgte in seinem Urteil dieser Argumentation.
- Auch bei Fiat sind unterschiedliche Abschalteinrichtungen verbaut worden. Fiat Chrysler Automobiles steckt mit dem Urteil tief im Abgasskandal.
Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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