All Stories
Follow
Subscribe to Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Daimler versinkt im Diesel-Abgasskandal
Verbraucherfreundliche Wende an Gerichten perfekt
Dr. Stoll & Sauer erstreitet positives Urteil zu Mercedes V-Klasse 250D

Daimler versinkt im Diesel-Abgasskandal / Verbraucherfreundliche Wende an Gerichten perfekt / Dr. Stoll & Sauer erstreitet positives Urteil zu Mercedes V-Klasse 250D
  • Photo Info
  • Download

Gegen die Daimler AG hagelt es weiter verbraucherfreundliche Urteile. Das Landgericht Stuttgart hat den Autobauer am 14. Mai 2021 erneut aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung verurteilt (Az. 24 O 363/18). Er muss eine Mercedes V-Klasse 250D zurücknehmen und Schadensersatz bezahlen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat das Urteil erstritten. Am 5. November 2020 hatte die Kanzlei bereits am Oberlandesgericht Köln eine Verurteilung nach § 826 BGB erwirkt (Az. 7 U 35/20). Eine Revision ließ das OLG nicht zu. Die Kanzlei hält damit die verbraucherfreundliche Wende an Gerichten im Daimler-Skandal für vollzogen. Die Chancen, gegen Daimler vor Gericht zu gewinnen, stehen so gut wie nie. Dr. Stoll & Sauer rät Daimler-Kunden zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt und damit Rechtsgeschichte geschrieben.

Verurteilt: Keine Chance für Daimler am Landgericht Stuttgart

Die Daimler AG muss nach dem aktuellen Urteil der 24. Zivilkammer am Landgericht Stuttgart den streitgegenständlichen Mercedes-Benz V-Klasse 250D mit dem Motor OM 651 Euro 6 zurücknehmen und dem Kläger 47.580,66 Euro erstatten (Az. 24 O 363/18). Zu dem Fahrzeug lag ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vor. Hier nun die wichtigsten Fakten zum Verfahren im Stuttgarter Urteil:

  • Die Klägerpartei erwarb das Fahrzeug am 15. Juni 2016 zum Preis von 58.863,35 Euro als Neuwagen. Das Fahrzeug der V-Klasse verfügt über einen Motor vom Typ OM 651 (Euro 6), der mit verschiedenen Abschalteinrichtungen zum Einsatz gekommen sein soll. Mit Hilfe einer sogenannten Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung werden die EU-Abgasgrenzwerte im Normalbetrieb auf der Straße nicht eingehalten. Das Fahrzeug erkenne, ob es sich auf dem Prüfstand befinde oder nicht, so der Kläger. Am 30. November 2018 wurde Klage gegen die Daimler AG erhoben.
  • Das Diesel-Fahrzeug unterlag einem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Die Behörde erkannte verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen. Die Klägerseite hält den Einbau einer temperaturabhängigen Steuerung der Abgasrückführung in der konkreten Ausgestaltung für sittenwidrig. Der geregelte Kühlmittelthermostat verringere außerhalb des Prüfzyklus NEFZ die Abgasrückführungsrate. Das führt dazu, dass im realen Straßenbetrieb die Abgasgrenzwerte nicht eingehalten werden können und so die Umwelt verpestet wird. Zudem erkenne die Motorsteuersoftware, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befinde. Dann erhöht es die Abgasrückführungsrate, um die NOx-Entstehung zu vermeiden, den NOx-Ausstoß zu optimieren und die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten. Die On-Board-Diagnose-Einheit sowie die Steuerung des SCR-Katalysators würden unzulässige Abschalteinrichtungen enthalten.
  • Das Gericht folgte in seinem Urteil letztlich dem Kläger. Daimler muss das Fahrzeug zurücknehmen. Der Kläger hat ein Fahrzeug erworben, das er so nicht kaufen wollte, und daher einen Schaden erlitten. Daimler ist aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB wegen der Verwendung der Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung im Abgaskontrollsystem gegenüber dem Kläger haftbar.
  • Den erfolgten Rückruf durch das KBA wertete die Kammer als Hinweis, dass die Behauptungen der Verbraucherseite zur Abschalteinrichtung nicht ins Blaue hinein erfolgten. Daimler hingegen habe die Prüfstandfunktion nicht hinreichend bestritten und keine substantiierten Angaben gemacht.
  • Das Fahrzeug entspricht aus Sicht des Gerichts nicht der Norm im Sinne der Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007. Auf dem Prüfstand werden die Abgasnormen eingehalten, im Straßenverkehr jedoch nicht. „Der Wirkungsgrad der Abgasreinigung verschlechtert sich ohne erklärbaren Grund, sobald der Motor nach dem Start 17,6 Gramm Stickoxide ausgestoßen hat. Außerdem wechselt die Motorsteuerung nach 1.200 Sekunden in den schmutzigen Abgasmodus.“ Das Fahrzeug ist für das Landgericht mangelhaft.
  • Daimler hat im Verfahren entgegen den getroffenen Gerichtsanordnungen den Rückrufbescheid des KBA lediglich unvollständig, mit teilweise geschwärztem Sachverhalt und ohne Begründung vorgelegt. Der gegen den Bescheid eingelegten Widerspruch legte Daimler überhaupt nicht vor. Das Gericht konnte aus den vorgelegten Unterlagen keine Erkenntnisse ziehen, die den Klägervortrag entkräfteten.
  • Das Gericht zog in seiner Verurteilung auch einen Vergleich zum Abgasskandal von VW um den Diesel-Motor EA189. „Der Unterschied zwischen dem streitgegenständlichen Motor und dem VW-Motor EA189 besteht letztlich nur darin, dass das gleiche Ziel, nämlich die Sicherstellung der Einhaltung der Grenzwerte (nur) auf dem Prüfstand (…) auf technisch raffiniertere Art und Weise erreicht wird“ als beim Skandalmotor EA189 und „dementsprechend auch schwerer zu durchschauen“ sei.
  • Das Gericht hält auch das von Autobauern für den Einbau von Abschalteinrichtungen vorgetragene Argument des Motorschutzes für nicht stichhaltig. Das Gericht hatte in Erwägung gezogen, diese Frage dem EuGH vorzulegen. „Das Gericht sieht hierzu jedoch keine Veranlassung, da die vorgenannte Auslegung der VO 715/2007/EG derart offenkundig ist, dass für vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt“, heißt es im Urteil.
  • Das Gericht kritisierte die Vorgehensweise von Daimler, über Jahre hinweg das eigene Gewinnstreben über die Gesundheit der Bevölkerung gestellt zu haben. Zudem sei auch die Umwelt zu Schaden gekommen.
  • Der Käufer muss sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Das Gericht schätzte die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs auf 250.000 Kilometer.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Wie es zur Trendwende im Abgasskandal von Daimler kam

Der Diesel-Abgasskandal der Daimler AG entwickelt sich ähnlich wie der Skandal bei der VW AG. Am Anfang sahen die wenigsten Experten eine Chance, juristisch gegen VW erfolgreich zu sein. In den ersten zwei Jahren gingen die ersten Verfahren verloren. Die Trendwende setzte durch neue Erkenntnisse, Gutachten und erste Hinweise des BGH ein. Genauso verhält es sich bei der Daimler AG. Mit einem Beschluss des BGH 2020 setzte die verbraucherfreundliche Wende in der Rechtsprechung ein. Daran kann auch die Medienkampagne der Daimler AG nichts ändern und die damit einhergehende Schmutzkampagne gegen Verbraucheranwälte. Gebetsmühlenartig trägt Daimler vor, dass die meisten Urteile gegen die Verbraucher ausgesprochen worden sind. Doch das ist definitiv Vergangenheit. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die Entwicklungen der vergangenen Monate zusammen.

  1. Der Bundesgerichtshof mache am 28. Januar 2020 klar, dass die Daimler AG in den Abgasverfahren ihrer sekundären Darlegungslast nachkommen muss ( Az. VIII ZR 57/19). Bisher hatte Daimler das Existieren von unzulässigen Abschalteinrichtungen nur geleugnet und nicht stichhaltig widerlegt. Seit diesem Beschluss ist generell klar, dass Autobauer die gegen sie gemachten Anschuldigungen auch widerlegen müssen. Ebenso regte der BGH gutachterliche Überprüfungen an. Der BGH-Beschluss löst eine Welle von Gutachten und Beweisbeschlüssen von Landgerichten und Oberlandesgerichten aus.
  2. Am 19. September 2020 verurteilte mit dem Oberlandesgericht Naumburg erstmals ein Gericht der zweiten Instanz die Daimler AG aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz. Streitgegenständlich war ein Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5. Das Gericht ließ keine Revision zu und zog Parallelen zum ersten Diesel-Abgasskandal bei der Volkswagen AG (Az. 8 U 8/20).
  3. Am 5. November 2020 folgte das OLG Köln ( Az. 7 U 35/20) und verurteilte Daimler. Das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstrittene Urteil sieht in einem Daimler-Fahrzeug (Wohncamper Mercedes 250 d Marco Polo) verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen wie die temperaturabhängige Abgasreinigung (Thermofenster), die Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung, die AdBlue-Dosierung, die Aufwärmstrategie, den Abschaltmodus nach 20 Minuten und eine Getrieberegelung. Letztlich geht es bei diesen Abschalteinrichtungen darum, die Abgasnormen nur auf dem Prüfstand einzuhalten.
  4. Ein Gutachten am Landgericht Stuttgart aus dem November 2020 belastet zudem die Daimler AG schwer. Das Fazit des Software-Experten ist laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks eindeutig: "Die Motorsteuersoftware enthält eine Abschaltvorrichtung". Das Fahrzeug erkenne "die niedrige benötigte Motorleistung" auf dem Teststand, wenn der Prüfzyklus, der sogenannte NEFZ, durchfahren werde. Die Motorsteuerung regele dann die Kühlmittelsolltemperatur auf 70 Grad Celsius herunter – statt der üblichen 100 Grad. "Die abgesenkte Kühlmitteltemperatur führt zu besseren NOx-Werten", so das Gutachten. Das bedeutet: Beim getesteten Fahrzeug, einem Mercedes-Benz E250 CDI Euro 5 mit dem bekannten Skandalmotor OM651, wird die Menge schädlicher Abgase auf dem Prüfstand verringert.
  5. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat im Jahr 2020 insgesamt 20 Rückrufe in der Regel aufgrund „unzulässiger Abschalteinrichtungen“ gegen die Daimler AG erlassen. Der Abgasskandal geht daher weiter und ist noch lange nicht zu Ende.
  6. Am 26. Januar 2021 äußerte sich der BGH erstmals zum sogenannten Thermofenster ( Az.: VI ZR 433/19). Der bloße Einsatz des Thermofensters ist nach Einschätzung des BGH noch nicht sittenwidrig und nicht mit der VW-Betrugssoftware vergleichbar, bei der die Abgassteuerung auf Prüfständen anders funktionierte als auf der Straße. Beim Thermofenster wird die PKW-Abgasreinigung automatisch aufgrund der Außentemperatur geregelt – sprich im Straßenverkehr abgeschalten. Der BGH verwies das Verfahren wegen Verletzung rechtlichen Gehörs an das OLG Köln zurück. Dort muss geklärt werden, ob Daimler im Zulassungsverfahren unrichtige Angaben über die Arbeitsweise der Software gemacht hat. Mit Blick auf die unzähligen Rückrufe des KBA wird klar, dass Daimler gegenüber der Behörde es mit der Wahrheit nicht genau genommen hat. Durch den BGH-Beschluss steigen damit die Chancen der Verbraucher, sich vor Gericht ihre berechtigten Ansprüche zu erstreiten.

Im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG ist die Trendwende da

Diese juristischen Entwicklungen der vergangenen Monate zeigen, dass die Daimler AG vor Gericht in die Defensive gerät und die Chancen der Verbraucher, die Verfahren zu gewinnen, derzeit enorm ansteigen. Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Abgaskontrollsystem des Motors in ihrem Wert gemindert. Die Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Die Kanzlei hat bereits mehrere positive Urteile gegen die Daimler AG in erster Instanz erstritten:

  1. Oberlandesgericht Köln – 5. November 2020 - Az. 7 U 35/20
  2. Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2021 – Az. 24 O 363/18
  3. Landgericht Stuttgart – 9. Oktober 2020 – Az. 14 O 89/20
  4. Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – Az. 19 O 108/19
  5. Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – Az. 19 O 109/18
  6. Landgericht Stuttgart – 08. Mai 2020 – Az. 14 O 74/20
  7. Landgericht Freiburg – 13. März 2020 – Az. 8 O 71/19
  8. Landgericht Oldenburg – 13. Februar 2020 – Az. 16 0 2884/18
  9. Landgericht Stuttgart – 16. Januar 2020 – Az. 27 O 40/19
  10. Landgericht Stuttgart – 24. Oktober 2019 – Az. 20 O 73/19

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307 
christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/