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Beweisbeschluss im Abgasskandal von Fiat Chrysler
Abgasmanipulation im Pössl-Wohnmobil Roadcruiser?

Beweisbeschluss im Abgasskandal von Fiat Chrysler / Abgasmanipulation im Pössl-Wohnmobil Roadcruiser?
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Mit dem nächsten Beweisbeschluss nimmt die juristische Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals von Fiat Chrysler Automobiles (FCA / jetzt: Stellantis) weiter an Fahrt auf. Das Landgericht Bremen will vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskunft darüber haben, ob und wie der Autobauer die Abgasreinigung im Motor des Wohnmobils Roadcruiser von Pössl manipuliert (Az.: 7 O 2016/21). FCA stellt für die meisten WoMo-Hersteller das Basisfahrzeug mit dem Motor. Der Ducato-Motor soll mit Hilfe einer Zeitschaltuhr die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer, die das Verfahren führt, rät vom Abgasskandal Betroffenen zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Derzeit führen die Inhaber der Kanzlei in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.

Landgericht Bremen will es beim Fiat Ducato genau wissen

Seit Sommer 2020 stehen Fiat-Kunden und Camper unter Schock. „Frankfurt: Durchsuchungen wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit Diesel-Abschalteinrichtungen“, titelte die Staatsanwaltschaft Frankfurt in ihrer Pressemitteilung vom 22. Juli 2020. Ganz offensichtlich hat auch der Autokonzern Fiat Chrysler wie die Volkswagen AG den Verbrauchern einen ausgewachsenen Diesel-Abgasskandal beschert. Die Abgasreinigung der Motoren hält die EU-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand ein. Im realen Straßenverkehr wird die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Bürger gefährdet. Weil Fiat und Iveco die Hersteller von Reise- und Wohnmobilen mit ihren Motoren beliefern, fand der Abgasskandal Einzug in die gerade boomende Camper-Branche.

Mittlerweile hat die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer rund 2500 Klagen im Fiat-Abgasskandal an deutschen Gerichten eingereicht. Erste verbraucherfreundliche Urteile konnten bereits erstritten werden. Die juristische Aufarbeitung des Skandals ist im vollem Gang. Das Landgericht Bremen hat am 27. Mai 2022 einen Beweisbeschluss gefasst. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) soll aufklären, ob eine Zeitschaltuhr die Abgasreinigung im Ducato-Motor nach ca. 22 Minuten abschaltet. Hier die Eckdaten zum vorliegenden Verfahren, das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführt wird:

  • Im Mai 2015 kaufte der Kläger das Fahrzeug der Marke Poß Roadcruiser gebraucht für 44.000 Euro. Beim Motor handelt es sich um ein Multijet 2,3l mit 150 PS der Abgasnorm Euro 5b. Motorkennung: F1AE3481E. Mit Klage vom 21. Dezember 2021 soll das Landgericht Bremen feststellen, ob dem Kläger durch den Diesel-Abgasskandal ein Schaden entstanden ist und FCA dafür haftet. Daneben wird FCA auf Rückgabe des Fahrzeugs verklagt.
  • Mit Beschluss vom 27. Mai 2022 erbittet das Landgericht Bremen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskunft darüber,
    1. ob das Wohnmobil der Marke Pössl mit einem Motor der Firma Fiat durch das Kraftfahrt-Bundesamt auf eine Abschalteinrichtung überprüft worden ist?
    2. Falls eine Abschalteinrichtung vorhanden ist, ob die Einrichtungen nach Art. 5 Abs. 2 VO 715/2007/EG als unzulässige Abschalteinrichtung anzusehen ist?
    3. Falls unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt worden sind, droht dem Fahrzeug der Entzug der EG-Typengenehmigung durch das KBA oder einer vergleichbaren europäischen Behörde?
    4. Gibt es für das vorbezeichnete Fahrzeug einen verpflichtenden Rückruf durch das KBA? Wenn ja, aus welchem Grund?
  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass das KBA das Vorhandensein von unzulässigen Abschalteinrichtungen bestätigt. Die Robert Bosch GmbH hat gegenüber der Behörde zugestanden, Abschalteinrichtungen an Fiat geliefert zu haben. Außerdem hat Fiat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die Zeitabschaltung in der Abgasreinigung bestätigt. Zudem zeigen mehrere Gutachten außerhalb von Gerichtsverfahren, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten.

Am EuGH bahnt sich neue Diesel-Rechtsprechung an

Durch zahlreich Beweis- und Hinweisbeschlüsse sowie verbraucherfreundlichen Urteilen sind die Chancen auf Schadensersatz vor Gericht enorm gestiegen. Zudem ist am Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Verfahren anhängig, in dem der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen am 2. Juni 2022 vorgeschlagen hat, dass Verbraucher generell Schadensersatz zustehen soll, sobald eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden ist ( Az. C-134/20). Einen Vorsatz, wie ihn der Bundesgerichtshof verlangt, sei nicht erforderlich. Hier bahnt sich eine neue Rechtsprechung an, an die sich auch der BGH halten muss. Auch für Fiat-Fälle wäre eine neue Rechtsprechung maßgebend. Denn eine unzulässige Abschalteinrichtung ist illegal, egal wie sie funktioniert.

Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Mercedes an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen aktuell in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Die Musterfeststellungsklage gegen die VW AG haben Inhaber ebenso mit angeführt. Im renommierten JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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