Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ärger mit der Schufa? Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Hilfe bei Löschung und Widerruf von negativen Einträgen an
Lahr (ots)
Wer ein Haus kaufen oder bauen möchte, kommt selten ohne Kredit aus. Aber der Kredit wird von der Bank nur gewährt, wenn keine negativen Schufa-Einträge vorliegen. Ein sogenannter schlechter Score-Wert bei der Schufa kann somit das Ende eines Lebenstraums bedeuten. Doch es gibt Hoffnung für Schufa-geplagte Verbraucher: Viele negative Schufa-Eintragungen sind objektiv falsch oder die Voraussetzungen dafür lagen nicht vor. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer kennt durch ihre jahrelange Erfahrung mit der Schufa die Rechtslage und die aktuelle Rechtsprechung aus dem Effeff, und natürlich auch die Kniffe der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa genannt. Dr. Stoll & Sauer bietet für Verbraucher, die Ärger mit der Schufa haben, eine kostenlose anwaltliche Erstberatung im Online-Check an. Die Kanzlei fokussiert sich unter anderem auf Verbraucherschutz. Mehr Infos zum Thema Schufa gibt es auf unserer speziellen Website.
Wann gibt es einen negativen Schufa-Eintrag?
Die Schufa ist eine Auskunftei, die die Bonität und die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern, Unternehmen und Staaten beurteilt. Wer seiner vertraglich vereinbarten Leistung nicht nachkommt, riskiert einen negativen Schufa-Eintrag. Das wäre beispielsweise bei einem Zahlungsausfall, einer Privatinsolvenz, einem Zahlungsverzug, beim Missbrauch eines Giro- oder Kreditkartenkontos, bei einem ergangenem Vollstreckungsbescheid oder bei der Kündigung eines Kredits seitens der Hausbank der Fall. Verspätete oder überhaupt nicht geleistet Zahlungen führen in der Regel am häufigsten zu negativen Schufa-Einträgen.
Die erfahrenen Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer prüfen, ob die Schufa-Einträge korrekt vorgenommen worden sind. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt und der Eintrag daher unberechtigt, gehen die Kanzlei für Ihre Mandanten vor und versuchen, den Eintrag wieder löschen zu lassen. Und selbst wenn der Eintrag eine Berechtigung besitzt, wird geprüft, ob er aufgrund eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGV) trotzdem gelöscht werden kann.
Welche Daten werden bei der Schufa gespeichert?
Die Schufa speichert bestimmte persönliche und wirtschaftliche Daten zu Personen, um Auskunft über deren Kreditwürdigkeit zu geben. Zahlungsverhalten sowie Vertragstreue bewertet die Schufa ebenfalls. Sowohl positive als auch negative Einträge wirken sich somit auf den sogenannten Bonitätsscore aus. Wer beispielsweise einen Kredit- oder Kaufvertrag abschließt, von dem holen sich die entsprechenden Unternehmen eine Schufa-Auskunft ein. Bei Abschluss des Vertrags gibt das Unternehmen diese Information dann an die Schufa weiter. So ergibt sich am Ende ein persönlicher Schufa-Score. Diese Daten werden bei der Schufa gespeichert:
- Kredite
- Leasings
- Kreditanfragen
- Kaufverträge
- Girokonten
- Kreditkarten
- Handyverträge
Welche Schufa-Einträge lassen sich löschen?
Die große Frage bei Schufa-Einträgen lautet: Wann sind sie berechtigt, wann nicht. Wenn der Verbraucher eine fällige Forderung nicht bezahlt hat, darf nur dann ein Schufa-Eintrag erfolgen, wenn alleder nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:
- Mindestens zweimal schriftlich muss die Forderung gemahnt worden sein.
- Mindestens vier Wochen müssen zwischen den Mahnungen liegen.
- Der negative Schufa-Eintrag muss in einer der Mahnungen angedroht worden sein.
- Die Forderung darf nicht bestritten worden sein.
Es darf also kein Schufa-Eintrag erfolgen, wenn eine der Voraussetzungen nicht erfüllt ist. Beispielsweise ist eine überhöhte oder ungerechtfertigte Handyrechnung dem Verbraucher zugestellt worden und er hat diesen Sachverhalt dem Unternehmen mitgeteilt. In diesem Fall darf kein Schufa-Eintrag erfolgen. Hat ein Unternehmen diese erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen nicht eingehalten und einen Schufa-Eintrag trotzdem veranlasst, sollte schnellstmöglich einen Anwalt mit der Schufa-Löschung beauftragt werden.
In allen weiteren möglichen Fallkonstellation prüft die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, ob die Voraussetzungen für einen berechtigten Schufa-Eintrag gegeben sind. Sind Sie es nicht, bestehen gute Chancen, die Löschung zu erzwingen.
Wie lassen sich negative Schufa-Einträge löschen?
Sind die Voraussetzungen für einen negativen Schufa-Eintrag nicht erfüllt, darf es zu keiner Eintragung kommen. Sollte trotzdem ein unberechtigter Schufa-Eintrag vorliegen, ist der Gläubiger verpflichtet, den Eintrag zu widerrufen. Im nächsten Schritt löscht die Schufa den Eintrag. Wenn beispielsweise ein negativer Schufa-Eintrag vorliegt, obwohl die offene Forderung beglichen wurde, ist es Zeit, einen erfahrenen Anwalt einzuschalten. Der Anspruch auf Löschung eines falschen Schufa-Eintrages besteht gegenüber dem Unternehmen, das den falschen Vermerk bei der Schufa veranlasst hat. Unsere Anwälte setzen die Löschung von unberechtigten Schufa-Einträgen für die Verbraucher durch. Darüber hinaus kann den Benachteiligten auch aufgrund der Falscheinträge finanzielle Nachteile entstanden sein, wenn zum Beispiel die Hausfinanzierung geplatzt ist. Die Kanzlei kümmert sich dann neben dem Löschungsanspruch auch um den Anspruch auf Schadensersatz gegen den Veranlasser. Dr. Stoll & Sauer bietet für Verbraucher, die Ärger mit der Schufa haben, eine kostenlose anwaltliche Erstberatung im Online-Check an. Weitere Infos zum Thema Schufa gibt es auf unserer speziellen Website.
Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 37 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.
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