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Abgasskandal: LG München II verurteilt Fiat zur Zahlung von 63.790 Euro Schadensersatz

Lahr (ots)

Obwohl tausende von Klagen im Abgasskandal aufgrund eines ausstehenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ausgesetzt sind, verurteilte das Landgericht München II Fiat Chrysler Automobiles (FCA/jetzt: Stellantis) zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 63.790 Euro - abzüglich einer Nutzungsentschädigung. In dem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführten Verfahren machte das Gericht in seinem Urteil vom 15. Dezember 2022 deutlich, dass FCA einen Verbraucher vorsätzlich und sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB geschädigt hat (Az.: 13 O 3212/21). In einem Wohnmobil der Marke Euramobil soll FCA mit illegalen Abschalteinrichtungen die Abgasreinigung manipuliert haben. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät vom Fiat-Abgasskandal betroffenen Verbrauchern zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Mehr Infos zum Fiat-Abgasskandal gibt es hier. Die Verbraucherkanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal.

LG München II sieht im Abgasskandal Sittenwidrigkeit bei Fiat

Das Landgericht München II hat mit Urteil vom 15. Dezember 2022 keine Zweifel daran gelassen, dass FCA in Multijet-Motoren unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut und auf diese Weise den klagenden Verbraucher vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat. Hier die Eckdaten zum vorliegenden Verfahren, das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführt wird:

  • Im August 2017 kaufte der Kläger das Fahrzeug der Marke Euramobil PT695 EB für 62.900 Euro. Nachträglich wurde noch eine Solaranlage auf dem Wohnmobil installiert. Beim Motor handelt es sich um ein Multijet 2,3l mit 150 PS der Abgasnorm Euro 6b. Motorkennung: F1AGL411C. Mit Klage vom 31. August 2021 soll das Landgericht München feststellen, ob dem Kläger durch den Diesel-Abgasskandal ein Schaden entstanden ist und FCA dafür haftet. Daneben wird FCA auf Rücknahme des Wohnmobils und Rückzahlung des Kaufpreises verklagt.
  • Mit Urteil vom 15. Dezember 2022 verurteilte das Landgericht München II FCA zur Rücknahme des Wohnmobils und zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Folgendes stellte das Gericht in seinem Urteil fest:
  1. Eine Verjährung ist bisher nicht eingetreten, weil FCA ihre Kunden nicht über unzulässige Abschalteinrichtungen informiert und weil die italienische Genehmigungsbehörde keinen Rückruf erlassen hat.
  2. Der Kläger muss so gestellt werden, als hätte er das Wohnmobil nicht erworben. Der Käufer ist vorsätzlich von FCA getäuscht worden. Und die handelnden Personen bei FCA haben sittenwidrig gehandelt.
  3. FCA ist den Argumenten der Klägerseite, der Motor schalte mit Hilfe einer Zeitschaltuhr die Abgasreinigung nach 22 Minuten ab, nicht substantiiert entgegengetreten. Das Gericht wertete die Zeitschaltuhr als illegale Prüfstanderkennung.
  4. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat in dem Fahrzeugmodell nach eigenen Angaben illegale Abschalteinrichtungen erkannt.
  5. Die Kläger hätten das Fahrzeug nie gekauft, wenn ihnen bekannt gewesen wäre, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden und nicht im normalen Straßenverkehr.
  6. Der Kläger muss einen Nutzungsersatz für den Gebrauch des Wohnmobils bezahlen.
  7. Die Laufleistung des Motors bezifferte das Gericht auf 400.000 Kilometer. FCA sprach von 200.000 Kilometern.
  8. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bosch-Enthüllungen der DUH belasten Fiat im Abgasskandal

Seit Sommer 2020 stehen Fiat-Kunden und Camper unter Schock. "Frankfurt: Durchsuchungen wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit Diesel-Abschalteinrichtungen", titelte die Staatsanwaltschaft Frankfurt in ihrer Pressemitteilung vom 22. Juli 2020. Ganz offensichtlich hat auch der Autokonzern Fiat Chrysler wie die Volkswagen AG den Verbrauchern einen ausgewachsenen Diesel-Abgasskandal beschert. Die Abgasreinigung der Motoren hält die EU-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand ein. Im realen Straßenverkehr wird die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Bürger gefährdet. Weil Fiat und Iveco die Hersteller von Reise- und Wohnmobilen mit ihren Motoren beliefern, fand der Abgasskandal Einzug in die gerade boomende Camper-Branche.

Mittlerweile hat die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer rund 3500 Klagen im Fiat-Abgasskandal an deutschen Gerichten eingereicht. Erste verbraucherfreundliche Urteile konnten bereits erstritten werden. Auch Oberlandesgerichte schlagen sich nach und nach auf die Seite der Verbraucher. Zudem hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Unterlagen des Automobilzulieferers Bosch veröffentlicht, aus denen hervorgeht, das FCA Abschalteinrichtungen bestellt hat und darüber informiert war, dass diese unzulässig seien.

Der Druck auf FCA steigt auch durch eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Mit der Klage am Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein will die DUH erreichen, dass FCA unzulässige Abschalteinrichtungen in den Fahrzeugen mit dem Motor 180 Multijet entfernen muss - und dafür soll das KBA sorgen. Gewinnt die DUH die Klage, so hat das Folgen für die Wohnmobilbranche. Die meisten Hersteller setzen beim Motor und Basisfahrzeug auf den Fiat Ducato mit Multijetmotor. Da die Umrüstung der Motoren in den meisten Fällen technisch kaum möglich ist, droht den Wohnmobilen die Stilllegung. Denn sie wären ohne Typgenehmigung unterwegs.

Rückenwind hat die DUH in den vergangenen Monaten vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhalten. Der EuGH hat am 8. November 2022 in einem Urteil unterstrichen, dass das auch in Fiat-Motoren eingebaute Thermofenster zur Abgasregulierung illegal ist (Az.: C-873/19). Die meisten Dieselfahrzeuge ohne AdBlue regeln die Abgasreinigung temperaturabhängig durch das Thermofenster und halten so die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht ein. Nur der Harnstoff AdBlue garantiert nach gängiger Meinung die Einhaltung der Grenzwerte.

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von 37 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten an den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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