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Online-Sportwetten: BGH legt Tipico-Fall EuGH vor
BGH sieht Ansprüche von Spielern auf Rückforderung

Online-Sportwetten: BGH legt Tipico-Fall EuGH vor / BGH sieht Ansprüche von Spielern auf Rückforderung
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Wer vor Jahren bei unerlaubten Online-Sportwetten Geld verloren hat und das vor Gericht zurückfordert, muss noch länger auf eine höchstrichterliche Entscheidung warten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 25. Juli 2024 ein entsprechendes Verfahren gegen den Online-Sportwetten-Anbieter Tipico ausgesetzt und zur Vorabentscheidung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet. Der BGH hat in einer Pressemitteilung jedoch klargestellt, dass Spieler aus Sicht des Gerichts Ansprüche auf Rückzahlung erlittener Verlust gegenüber Wettanbietern haben. Vom EuGH will der BGH klären lassen, ob die Dienstleistungsfreiheit von Wettanbietern beim Spielerschutz endet (Az.: I ZR 90/23). Obwohl mit einer Entscheidung spätestens in einem Jahr gerechnet werden muss, rät die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer betroffenen Spielern dazu, ihre Verluste zurückzufordern. Letztlich steht der BGH auf Seiten der Verbraucher. Dr. Stoll & Sauer bietet eine anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check an.

BGH: Tipico ohne gültige Lizenz für das Angebot von Online-Sportwetten

Die juristische Aufarbeitung der Abzocke bei Online-Sportwetten hat in diesem Jahr endlich den Bundesgerichtshof (BGH) erreicht. Und der hat das Verfahren an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet. Wie sieht das Verfahren aus?

  • Im aktuellen Fall geht es um die Klage eines Mannes, der über mehrere Jahre bei Tipico Wetten platziert hat. Zwischen 2013 und 2018 verlor er dabei insgesamt 3718,26 Euro, auch durch Fußballwetten.
  • Diese Summe könnte aus Sicht des BGH ihm zurückerstattet werden, da Tipico in diesem Zeitraum keine deutsche Lizenz für Online-Sportwetten besaß, sondern lediglich eine Konzession der maltesischen Glücksspielaufsichtsbehörde. Erst mit dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags im Jahr 2021 änderte sich dies bundesweit.
  • Der Wettanbieter operierte damals also im Grunde illegal, bot jedoch weiterhin Wetten auf Fußball, Tennis und Eishockey an. Die Klägerseite argumentiert daher, dass die Wettverträge zwischen dem Kläger und Tipico unwirksam waren.
  • Tipico hingegen betont, dass es alle inhaltlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer deutschen Online-Sportwetten-Lizenz erfüllt habe und deshalb schon vor dem neuen Glücksspielstaatsvertrag eine Lizenz hätte erhalten müssen.
  • Der BGH vertrat im aktuellen Beschluss die Ansicht, dass der Anbieter von Online-Sportwetten gegen die Regelungen des Glücksspiel-Staatsvertrages in seiner Fassung von 2012 verstoßen hat. Der BGH sieht einen Rückzahlungsanspruch der Spieler.
  • Der BGH will jedoch vom EuGH vorab eine Frage zur Dienstleistungsfreiheit der Anbieter klären lassen. Das Verfahren zur Klage gegen den Wettanbieter Tipico werde ausgesetzt, bis eine Entscheidung der Luxemburger Richter ergeht, teilte der BGH mit (Urt. v. 25.07.2024, Az. I ZR 90/23).
  • Konkret möchte der BGH wissen, ob es die Dienstleistungsfreiheit eines Glücksspielanbieters mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausschließt, einen Sportwettenvertrag als nichtig zu betrachten, wenn der Anbieter in Deutschland eine Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten beantragt hatte und das für diesen Antrag geltende Verfahren zur Konzessionserteilung unionsrechtswidrig durchgeführt wurde.
  • Mit einer Entscheidung am EuGH kann spätestens in einem Jahr gerechnet werden.

Fazit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zu Online-Sportwetten

Die aktuellen BGH-Äußerungen vom 25. Juli 2024 zeigen zum wiederholten Male deutlich, dass es sich lohnt, seine Ansprüche gegen Online-Sportwetten-Abzocke geltend zu machen und Verluste zurückzufordern. Mittlerweile nehmen die Anbieter von Online-Sportwetten immer häufiger die Berufungen gegen verbraucherfreundliche Urteile zurück und entschädigen die Spieler. Spieler haben beste Chancen, ihre Verluste und ihr Geld aus illegal angebotenen Online-Sportwetten zurückzubekommen. Dr. Stoll & Sauer rät daher betroffenen Spielern zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Mehr Infos zur Sportwetten-Abzocke gibt es auf einer speziellen Kanzlei-Website.

Geld zurück: Auch Online-Casinos oftmals illegal unterwegs

Nicht nur Anbieter von Sportwetten, sondern auch Online-Casinos bewegen sich mit ihren Angeboten auf illegalem Terrain. Folgende Sachverhalte sind für deutsche Gerichte bei Casino-Abzocke mittlerweile unstrittig und finden sich in den unterschiedlichsten Urteilsbegründungen:

  • Die Angebote der Online-Casinos verstießen gegen geltendes Recht. Bis zum 30. Juni 2021 war Online-Glücksspiel in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. Der Vertrag zwischen Verbraucher und Anbieter ist nichtig und nie zustande gekommen. Verbraucher haben daher Anspruch auf die komplette Rückerstattung ihrer Verluste – natürlich nach Abzug ihrer Gewinne.
  • Der Rückzahlungsanspruch ist nur dann zu verwehren, wenn Spieler von der Illegalität des Online-Glücksspiels gewusst hätten. Das verklagte Online-Casino muss diesen Zusammenhang dem Spieler nachweisen. Für die Allgemeinheit ist aus Sicht vieler Gerichte jedoch nicht bekannt, dass Online-Glücksspiele verboten gewesen sei.
  • Manche Anbieter von Online-Glücksspielen verlangen von Spielern, dass sie sich selbst vor dem Zocken über die Rechtslage in ihrem Land informieren. Das OLG Frankfurt wies süffisant darauf hin, dass die Anbieter von Online-Glücksspielen selbst die Meinung vertreten, vollkommen legal zu handeln. Da passe es nicht, wenn sie dem Spieler unterstellen, dass er über die Illegalität informiert gewesen sein müsste.
  • Sicherlich haben auch die Spieler gegen das Glücksspielverbot verstoßen. Allerdings gehen die Gerichte in den meisten Fällen davon aus, dass sie von dem Verbot nichts gewusst haben. Der Glücksspielanbieter jedoch schon. Er muss sich dieses Verstoßes bewusst gewesen sein und ihn trotzdem gewollt haben. Der Schutzzweck des Verbotes würde aus Sicht der Gerichte ad absurdum geführt, wenn der Anbieter den Einsatz des Spielers behalten könnte.
  • Interessanterweise sind die meisten Online-Casinos auch aktuell noch ohne gültige Lizenz unterwegs, fand das Nachrichtenmagazin Der Spiegel heraus. Daher ist es für Verbraucher auch nach dem 1. Juli 2021 interessant zu prüfen, ob die Casinos illegal gearbeitet haben. Falls das so ist, können Ansprüche auf die Rückgabe der Verluste bestehen. Wichtig dabei: Die Geschädigten dürfen vorher von der Illegalität des Online-Casinos nichts gewusst haben. Die Betreiber müssen vor Gericht den Nachweis über eine mögliche Kenntnis des Spielers führen.

Fazit: Die Entwicklungen der vergangenen Monate zeigen deutlich, wie gut die Chancen der Verbraucher stehen, verlorenes Geld wieder von den Online-Casinos oder den Anbietern von Sportwetten zurückzuholen. Allerdings funktioniert das nur auf gerichtlichem Weg. In außergerichtlichen Verfahren stellen sich die Anbieter taub. Da die Rechtsschutzversicherer keine Deckung für solche Verfahren übernehmen, ist es für Opfer der Glücksspiel-Abzocke schwierig, ihr Geld gerichtlich einzuklagen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet deshalb den von der Glücksspiel-Abzocke Betroffenen eine Finanzierung der Prozesskosten mit Hilfe eines Dienstleisters an. Mandanten entstehen dadurch keine Kosten.

Weitere Infos hier: https://www.dr-stoll-kollegen.de/online-casino-geld-zurueck

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 25 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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