Zweite einstweilige Verfügung gegen Uberpop-Fahrer - Fahrer riskieren Führerschein
Frankfurt (ots)
Selbst wenn Uber privaten Fahrern Ordnungsgelder erstatten sollte, tragen diese ein hohes Risiko: Je Uberpop-Fahrt droht ein Punkt in Flensburg, bei acht Punkten wird der Führerschein entzogen. Die 3. Zivilkammer des LG Frankfurt (Wettbewerbskammer) hat am 11.09.2014 die zweite einstweilige Verfügung gegen einen Uberpop-Fahrer erlassen, die jetzt zugestellt wurde. Damit wird einem zweiten Fahrer untersagt, Beförderungswünsche von Fahrgästen über Uberpop anzunehmen und einen Fahrpreis für die Beförderung anzunehmen, wenn er keine Genehmigung nach dem PBefG hat (P-Schein).
"Uber betreibt sein Geschäftsmodell ausschließlich auf dem Rücken der Fahrer, die nach dem Vertrag mit Uber keinen Anspruch auf Bezahlung der Fahrten haben und für alle Risiken selbst haften", so Dieter Schlenker, Vorsitzender von Taxi Deutschland, die auch die App Taxi Deutschland betreibt.
Riskant ist das Fahren für Uberpop wegen des möglichen Führerscheinentzugs, hohen Ordnungs- und Bußgeldern: Bußgeldbescheide über 200 Euro werden im Gewerbezentralregister erfasst. Will man sich später einmal selbständig machen, drohen Probleme.
Das Landgericht Frankfurt (LG) hatte am 16.9.2014 die einstweilige Verfügung gegen das Geschäftsmodell von Uberpop wegen mangelnder Dringlichkeit aufgehoben, in der Sache jedoch klar zum Ausdruck gebracht, dass Uber private Fahrer zu einer rechtswidrigen Tat anstifte.
Uber ignoriert offen die deutsche Rechtslage ("uber on") und vermittelt weiter Uberpop-Fahrten auch an Fahrer ohne Genehmigung. "Diese Strategie lässt sich nur mit Profitgier erklären", so Schlenker, "den Schaden haben die Autofahrer allein. Wer ohne P-Schein Fahrgäste in nicht genehmigten Fahrzeugen befördert, erhält einen Punkt in Flensburg, riskiert Bußgelder bis 20.000 Euro, Versicherungsprobleme, Wettbewerbsverfahren mit Taxifahrern, und schon nach acht Fahrten ist der Führerschein weg."
Aus Sicht des Unternehmens Uber sind Rechtsbrüche in Deutschland ein rein finanzielles Problem. Die Unternehmensspitze in Holland ist von deutschen Ordnungsbehörden schwer zu greifen.
Taxi Deutschland kündigte an: "Zukünftig werden wir in allen Städten, in denen Uberpop tätig wird, sofort Testfahrten machen und das rechtswidrige Geschäftsmodell des Unternehmens umgehend vor Gericht bringen."
Laut einer am 17.9. in der ZEIT veröffentlichten TNS-Emnid-Umfrage lehnen 73 Prozent der Bevölkerung es ab, Firmen wie Uber zu legalisieren. Hamburger Behörden wollen jede rechtswidrige Fahrt mit 2.500 Euro ahnden. Stiftung Warentest rät von Fahrten für Uberpop ab.
Über die Taxi Deutschland eG
Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG ist ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von Taxizentralen. Sie betreibt die App "Taxi Deutschland", an die bereits rund 2.600 Städte und Gemeinden bundesweit angebunden sind, sowie die mobile Taxirufnummer 22456, die aus jedem Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale verbindet. Zweck der Genossenschaft ist das Fördern der Taxizentralen. Geschäftsführende Vorstände sind Dieter Schlenker als Vorsitzender, Vorstandsvorsitzender der Taxi Frankfurt eG; Günther Möller, Geschäftsführender Gesellschafter der Taxi Hamburg 6x6 GmbH & Co. KG sowie Fred Buchholz, Vorsitzender des "Taxi-Ruf Bremen e.V.".
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