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Bundesgerichtshof stärkt Rechte der Anleger von Clerical Medical

Köln (ots)

Kunden von Clerical Medical wurden durch die aktuellen Urteile des Bundesgerichtshofs weiter in ihren Rechten gestärkt. In den zuletzt ergangenen Urteilen (BGH; Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) kam der Bundesgerichtshof den Anlegern zur Hilfe. Urteile verschiedener Oberlandesgerichte, welche den Anlegern bereits Schadensersatzansprüche zugesprochen hatten, wurden bestätigt. Die Karlsruher Richter entschieden, dass die Beklagte, der englische Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ldt. (CMI), die ursprünglich zugesicherten Ausschüttungen aus den Verträgen an die Anleger auszahlen müsse.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Neben diesen Ausschüttungen könnten Anleger von Clerical Medical auch einen Anspruch auf Schadenersatz haben. Dieser sei durch das bloße Vorliegen des Auszahlungsanspruchs nicht von vornherein ausgeschlossen, so der BGH. Es könne bereits genügen, dass die abgeschlossenen Verträge wirtschaftliche Nachteile für die Kläger beinhalten. Dies könnte sich beispielsweise bereits daraus ergeben, dass viele Kunden Darlehen aufgenommen hätten, um in die Verträge zu investieren.

Der Bundesgerichtshof hatte die Verfahren an die Oberlandesgerichte zurückgewiesen, damit diese die Sachlage weiter aufklären können. Dabei sei durch den BGH aber die Verantwortung von CMI deutlich dargestellt worden. Es ist davon auszugehen, dass die Instanzgerichte diesen Ausführungen folgen werden.

Das oberste Zivilgericht hatte vorliegend das erste Mal in Sachen Clerical Medical zu entscheiden. CMI müsse seinen Kunden demnach die versprochenen Ausschüttungen auch auszahlen, ohne Rücksicht auf den ermittelten Wert der jeweiligen Versicherung.

Viele Versicherungsnehmer sollen beim Vertrieb der Versicherungen von Clerical Medical durch unverständliche Angaben über zu erwartende Renditen in die Irre geführt worden sein. Der BGH stellte jedenfalls fest, dass der englische Lebensversicherer bei den Anlegern unrichtige Vorstellungen über die zu erwartenden Vertragsrenditen hervorgerufen habe. Hierdurch und durch die ungenügende Aufklärung über die Funktionsweise der Versicherungen, solle eine Verletzung von Aufklärungspflichten von CMI verwirklicht worden sein. Auch hiermit bestätigte der Bundesgerichtshof die Urteile verschiedener Oberlandesgerichte. Es ist davon auszugehen, dass die vorliegenden Entscheidungen auch für die anderen "Wealthmaster-Noble"-Pläne von CMI, die sogenannten Hebelmodelle wie zum Beispiel "EuroPlan" und "Profit Plan Noble", angewendet werden können. Denn die Karlsruher Richter gingen in ihren Urteilen nicht auf die verschiedenen Vertragsmodelle ein.

Viele Betroffene haben sich bereits in der Vergangenheit erfolgreich gegen die Clerical Investment Group durchgesetzt, wie die vorliegenden Verfahren erneut zeigen. Betroffene Anleger sollten diese für sie positiven Urteile nutzen und ihre rechtlichen Möglichkeiten zeitnah von einem versierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.

http://www.grprainer.com/Clerical-Medical.html

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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt:

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