Steuerhinterziehung: Schweizer Internetveröffentlichungen als Warnschuss - Ausweg Selbstanzeige
Köln (ots)
Mit der Veröffentlichung der Namen mutmaßlicher Steuersünder im Internet hat die Schweiz hohe Wellen geschlagen. Betroffene können dies auch als Warnung begreifen und jetzt eine Selbstanzeige stellen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mutmaßliche Steuersünder müssen aufpassen: Die Schweiz veröffentlicht die Namen im Internetportal des Schweizer Bundesblattes. Ein durchaus umstrittenes Vorgehen, das für die Betroffenen aber auch ein Vorteil sein kann.
Denn durch die Veröffentlichung im Internet könnten sie überhaupt erst erfahren, dass die Behörden aus ihrem Heimatland Nachforschungen anstellen. Wer jedoch feststellen möchte, ob sein Name überhaupt in den Listen auftaucht, muss sich durch einen ganzen Dschungel von Dokumenten wühlen. Denn die Listen sind keineswegs alphabetisch sortiert, sondern nach Erscheinungsdatum. Amtshilfegesuchen sollen aber u.a. aus Deutschland kommen.
Auf jeden Fall sollte die Veröffentlichung im Internet für alle, die noch unversteuertes Schwarzgeld in der Schweiz deponiert haben, ein Weckruf sein. Die nationalen Behörden lassen im Kampf gegen Steuerhinterziehung nicht nach und die Schweiz will ihren Ruf als Steueroase offenbar endgültig loswerden. Die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, steigt also weiter kontinuierlich. Daher sollten Betroffene jetzt reagieren. Mit einer Selbstanzeige können sie in die Steuerehrlichkeit zurückkehren und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vermeiden.
Allerdings kann nur eine fehlerfreie Selbstanzeige vor einer Strafverfolgung schützen. Dazu muss sie rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein. Damit das gelingt, muss die Selbstanzeige gründlich vorbereitet werden. Denn sie muss alle steuerrelevanten Angaben der vergangenen zehn Jahre enthalten. Dabei können schnell Fehler unterlaufen, die dazu führen können, dass die Selbstanzeige nicht wirken kann. Darum sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Denn jeder Fall liegt anders und muss entsprechend behandelt werden. Daher sollten von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie wissen welche Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss und können sie so verfassen, dass sie auch wirken kann.
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