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Gruppenanfragen bringen Steuerfahnder auf die Spur von unversteuerten Kapitaleinkünften auf Schweizer Konten - Selbstanzeige als Ausweg

Köln (ots)

Deutsche Steuerfahnder können mit einer sog. Gruppenanfrage Einsicht in die Schweizer Konten deutscher Bürger erhalten und unversteuerten Kapitaleinkünften auf die Spur kommen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Bankgeheimnis in der Schweiz dürfte bald der Geschichte angehören. Allerdings ist es in Bezug auf die Auslandskonten deutscher Staatsbürger schon seit Februar 2013 äußerst brüchig. Seitdem können die deutschen Finanzbehörden sog. Gruppenanfragen an die Schweizer Banken richten. Charakteristisch für diese Anfragen ist, dass Daten nicht zu einzelnen Kontoinhabern, sondern zu Personenkreisen mit bestimmten Verdachtsmomenten abgefragt werden. Diese Gruppenanfragen sind rückwirkend bis zum 1. Februar 2013 möglich. Die Banken müssen den deutschen Behörden Auskunft erteilen und die gewünschten Daten übermitteln. Ihre Kunden muss die Bank darüber nicht informieren.

Für deutsche Bürger mit unversteuerten Kapitaleinkünften bedeutet dies, dass die Steuerhinterziehung immer noch entdeckt werden kann, selbst wenn sie das Konto in der Schweiz nach dem 1. Februar 2013 bereits aufgelöst haben. Wird die Steuerhinterziehung entdeckt, droht den Betroffenen eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Das Strafmaß reicht dabei von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen. Um einer Strafverfolgung zu entgehen, haben die Betroffenen noch die Möglichkeit, eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung zu stellen. Diese kann aber nur für Straffreiheit sorgen, wenn sie rechtzeitig gestellt wird.

Obwohl die Zeit drängt und die Luft für Steuersünder mit Auslandskonto in der Schweiz immer dünner wird, muss eine Selbstanzeige immer gründlich und gewissenhaft vorbereitet werden. Denn nur wenn die Selbstanzeige vollständig und fehlerfrei ist, kann sie auch ihre gewünschte Wirkung entfalten. Da es bei einer Selbstanzeige viele Fehlerquellen gibt, sollte sie von einem Laien niemals im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Das Risiko, dass sie dann fehlschlägt, ist groß.

Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige zu beauftragen. Sie können die Gegebenheiten eines jeden Falls detailliert erfassen, wissen welche Unterlagen nötig sind und können sie auch diskret von der Bank beschaffen. Am Ende steht dann eine vollständige und fehlerfreie Selbstanzeige, die zur Straffreiheit führt.

http://ots.de/B05js

Über GRP Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale, steuerrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei im Steuerrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Pressekontakt:

Michael Rainer
Rechtsanwalt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater

Hohenzollernring 21-23
50672 Köln

Telefon: +49 221 2722750

info@grprainer.com
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