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Erste Gläubigerversammlung für insolventen Stromanbieter BEV am 15. Januar 2020
Aktueller Verfahrensstand im Insolvenzverfahren BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH

Erste Gläubigerversammlung für insolventen Stromanbieter BEV am 15. Januar 2020 / Aktueller Verfahrensstand im Insolvenzverfahren BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
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München (ots)

Knapp ein Jahr nach dem Insolvenzantrag des Stromanbieters BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH findet am kommenden Mittwoch (15. Januar 2020) der Berichtstermin in München statt. Zu dem Berichtstermin, der ersten Gläubigerversammlung in einem Insolvenzverfahren, sind ausschließlich Gläubiger des insolventen Unternehmens eingeladen. Bei dem Treffen in München wird Insolvenzverwalter Axel Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen - nach der Eröffnung durch das Amtsgericht München - den Gläubigern ausführlich über den aktuellen Stand des Verfahrens berichten und auch zu den Hintergründen der Insolvenz, den Krisenursachen und dem weiteren Vorgehen Stellung nehmen. Im Anschluss daran sind Fragen zum Bericht des Insolvenzverwalters zugelassen. Gläubiger sind teilnahmeberechtigt, jedoch nicht zur Teilnahme am Berichtstermin verpflichtet. Wichtige, verfahrensleitende Entscheidungen werden nicht getroffen werden, da der Geschäftsbetrieb der BEV eingestellt und kein Verkauf des Unternehmens möglich ist.

Gläubiger meldeten bisher Forderungen von mehr als 150 Mio. Euro an

Nach Angaben von Insolvenzverwalter Bierbach sind bis Anfang Januar bereits rund 227.000 Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet worden, davon mehr als 217.000 Anmeldungen von ehemaligen Kunden der BEV. Die Gesamtsumme der angemeldeten Forderungen beläuft sich bislang auf knapp 150,4 Mio. Euro, davon rund 55 Mio. Euro von Kunden.

Zur Ermöglichung und Erleichterung der Forderungsanmeldungen hat die BEV seit Mai 2019 bisher knapp 600.000 Rechnungen für ehemalige Kunden produziert; 150.000 weitere Rechnungen müssen noch erstellt werden. Auch nach dem Ablauf der gerichtlich gesetzten Anmeldefrist für Forderungen zur Insolvenztabelle am 10. Januar werden weiterhin Anmeldungen bearbeitet, da Gläubiger auch nach diesem Termin noch kostenfrei Forderungen über das Portal www.bev-inso.de geltend machen können.

Die Möglichkeit der elektronischen Forderungsanmeldung wird von den Gläubigern sehr häufig genutzt. Bisher haben 99,8 Prozent der Gläubiger ihre Forderung über das Portal angemeldet. Fast alle von ihnen haben dabei den von der BEV errechneten Wert der Endabrechnung akzeptiert und ihre Forderung dementsprechend angemeldet. Ähnlich hoch ist die Akzeptanz bei den Kunden, die aus den Endabrechnungen Schlusszahlungen an die BEV zu leisten haben.

Wichtige Hinweise für Teilnehmer

Um allen Gläubigern einen möglichst schnellen und ungehinderten Zugang zur Gläubigerversammlung zu ermöglichen, bittet die Insolvenzverwaltung um die Beachtung folgender Hinweise:

- Aufgrund der hohen Teilnehmerzahl sollten Gläubiger möglichst frühzeitig, d.h. möglichst spätestens zum Einlassbeginn, vor Ort (Reithalle in der Heßstraße 132, 80797 München) sein, da die Sicherheits- und Einlasskontrollen ebenso wie die Akkreditierung erfahrungsgemäß viel Zeit in Anspruch nehmen werden. Um die bei Gerichtsterminen üblichen Sicherheitskontrollen zu erleichtern bzw. zu beschleunigen, werden die Teilnehmer gebeten, kein Gepäck und auch keine gegebenenfalls als gefährlich einzustufenden Gegenstände mitzunehmen.

- Der Einlass beginnt um 08:30 Uhr. Der Berichtstermin selbst beginnt um 10:00 Uhr. Eine Pause ist nicht vorgesehen. - Bei dem Berichtstermin handelt es sich um einen nicht öffentlichen gerichtlichen Termin. Teilnahmeberechtigt sind nur Insolvenzgläubiger - Kunden also nur, wenn Sie eine Forderung gegen BEV haben. Die Teilnahme am Berichtstermin ist nicht verpflichtend.

- Für die Einlasskontrolle müssen sich Teilnehmer zudem mit einem amtlichen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen können. Ohne amtlichen Lichtbildausweis ist kein Zugang möglich. Wer als Vorstand oder Geschäftsführer bzw. Vertreter einer juristischen Person teilnehmen möchte, muss seine Vertretungsmacht mittels eines aktuellen Handelsregisterauszugs o.ä. nachweisen.

- Teilnehmer sollten auch das Anschreiben des Insolvenzverwalters vorlegen, mit welchem sie über die Verfahrenseröffnung informiert wurden und das die persönliche PIN für die Vornahme der Forderungsanmeldung enthält.

- Die Zulassung von Gästen zur Gläubigerversammlung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Gläubiger, die Hilfe benötigen, sollten dies bei der Akkreditierung glaubhaft machen, etwa durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises. Auch in diesem Fall ist nur eine Person zur Unterstützung erlaubt. Sonstigen Begleitpersonen ist die Teilnahme am Berichtstermin nicht gestattet.

- Gläubiger, die sich bei der Teilnahme am Berichtstermin vertreten lassen möchten, können dies durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten tun. § 79 ZPO regelt Näheres. Die Vollmacht ist im Original nebst amtlichem Lichtbildausweis zum Berichtstermin mitzubringen.

- Der inhaltliche Rahmen des Berichtstermins ist gesetzlich vorgegeben. Neben dem Bericht des Insolvenzverwalters wird auch über die Beibehaltung des Gläubigerausschusses abgestimmt. Einzel-Endabrechnungen und etwaige damit zusammenhängende Probleme können im Rahmen dieses Termins nicht besprochen werden.

Niedrigpreisstrategie und hohe Provisionskosten führten BEV in die Insolvenz

In seinem Bericht wird Insolvenzverwalter Bierbach ausführlich über die Krisenursachen und die Hintergründe der Insolvenz der BEV informieren. Bereits im Vorfeld der Gläubigerversammlung teilte Bierbach mit, dass die BEV ihren Kundenbestand durch Akquise über die Vergleichsportale Verivox und Check24 im Zeitraum zwischen August 2017 und August 2018 von rund 320.000 auf knapp 600.000 Stromkunden fast verdoppeln konnte. Erst im Spätsommer 2018 stieg die BEV auch in die Gaslieferung ein, hier konnten in weniger als einem Jahr rund 80.000 Kunden gewonnen werden. Die Kundenakquise der BEV erfolgte zu knapp 96 Prozent über die beiden Vergleichsportale. Daher hatte sich die Insolvenzverwaltung dazu entschlossen, auch die Forderungsanmeldung via Online-Anmeldung im Internet über die Website www.bev-inso.de zu ermöglichen, einschließlich des Downloads der Endabrechnungen - eine bundesweit bisher einmalige Vorgehensweise.

Trotz erheblicher operativer Verluste durch Niedrigpreisstrategie, hohe Kundengewinnungskosten (Provisionen) und eine hohe Wechselrate der Kunden konnte die BEV Ihr Wachstum bis Sommer 2018 aus eigener Kraft finanzieren. Grund hierfür waren unter anderem die jeweils am Monatsanfang eingehenden Kundenzahlungen, die insgesamt zu ca. 30 Prozent EEG-Umlage und Stromsteuern beinhalteten. Aufgrund der Abschlagszahlungen auf dem Kundenniveau des Vorjahres hat die BEV jedoch nur für etwa 50 Prozent ihrer Kunden die EEG-Umlage und die Stromsteuer weitergeleitet. Die übrigen 50 Prozent verwendete sie zur Finanzierung ihres verlustreichen Betriebs.

Dies änderte sich, als im Sommer 2018 die EEG-Umlage der tatsächlichen beinahe doppelt so hohen Kundenzahl angepasst wurde: Die BEV musste für die Jahre 2017 und 2018 Nachzahlungen in Höhe von insgesamt ca. 66 Mio. Euro und künftig höhere Vorauszahlungen leisten. Hierfür benötigte die BEV Stundungen und Fremdkapital. Mehrere Versuche einer Kreditaufnahme bei Banken und ein Verkauf der BEV scheiterten in der zweiten Jahreshälfte 2018, so dass das Unternehmen im Dezember 2018 mit einer drastischen Preiserhöhung von 30 bis 40 Prozent versuchte, die für den Geschäftsbetrieb notwendige Liquidität wiederherzustellen. Die Folge waren rund 300.000 Kündigungen von Kunden allein im Dezember 2018.

Den versprochenen Sofortbonus, der BEV-Kunden im Falle einer 60-tägigen Belieferung zugesagt wurde, zahlte das Unternehmen ab Anfang Dezember 2018 nicht mehr aus. Zum Jahresende liefen somit allein für ausstehende Zahlungen aus dem Sofortbonus Rückstände in Höhe von knapp 1,13 Mio. Euro auf.

Zum Jahresende 2017 hatte die BEV bereits ein negatives operatives Ergebnis von 73 Mio. Euro erwirtschaftet. Zum Jahresende 2018 war ein negatives Ergebnis von über 150 Mio. Euro prognostiziert. Das Ergebnis dieser auf Wachstum und auf den bestmöglichen Verkauf der BEV gerichteten und letztlich gescheiterten Strategie war laut Insolvenzgutachten vom Oktober 2019 ein Aktivvermögen von nur rund 22,6 Millionen Euro bei gleichzeitigen Gesamtzahlungsverpflichtungen von mehr als 207,3 Mio. Euro. Die nicht gedeckten Passiva betrugen also knapp 184,7 Mio. Euro. Die BEV konnte ihre operativen Verluste relativ lange verschleiern, weil sie nicht werthaltige Forderungen gegen die Schweizer Muttergesellschaft Genie Holding AG und andere zum Konzern gehörende Unternehmen einbuchte. Ein unabhängiger Gutachter prüft derzeit, ob die BEV möglicherweise schon im Sommer 2018 zahlungsunfähig und überschuldet war.

Maßnahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Bierbach wird bei dem Berichtstermin am kommenden Mittwoch auch ausführlich auf die Maßnahmen eingehen, die er im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung ab Ende Januar 2019 ergriffen hat. Dazu zählten vor allem die Sicherung der Liquidität und die Übernahme von Bankguthaben, eine Prüfung der Möglichkeit zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung sowie Verkaufsgespräche mit zwei interessierten Stromanbietern, die v.a. aufgrund der hohen Verluste der BEV jedoch zu keinem Ergebnis führten.

Die Maßnahmen zur Erstellung der rund 750.000 Endabrechnungen für die Kunden seien eine große Herausforderung gewesen, sagte Bierbach im Vorfeld des Berichtstermins. Notwendig seien diese nicht nur aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung und der Notwendigkeit, eine Basis zur Ermittlung der Verbindlichkeiten und Forderungen gegenüber den Kunden zu haben. In vielen Fällen würden die Endabrechnungen von Kunden auch für Abrechnungen, Erstattungen von Behörden und aus ähnlichen Gründen benötigt. Sie sind gleichzeitig Basis, um die Verbindlichkeiten gegenüber Behörden, Verteilnetz- und Übertragungsnetzbetreibern ermitteln zu können. Kompliziert habe sich die Erstellung der Rechnungen v.a. aufgrund fehlender Verbrauchsabrechnungen, mangelnder technischer und personeller Ausstattung der BEV, dem Konkurs der Genie Holding AG Ende Februar 2019 sowie - in der Folge - dem Wegfall des digitalen Abrechnungssystems powercloud gestaltet. "Bis Ende April war keinerlei Kunden- und Marktkommunikation möglich und die BEV hatte einen Bearbeitungsstau von rund 300.000 Kündigungen", sagte Bierbach. Angesichts der Komplexität der Endabrechnungen sind der BEV auch Abrechnungsfehler in kleinerem Umfang unterlaufen, die aber inzwischen alle behoben wurden.

Aktueller Abrechnungsstand: Zwei Drittel Kunden-Guthaben, ein Drittel Forderungen der BEV

Bislang wurden nach Angaben von Bierbach bereits knapp 600.000 Endabrechnungen erstellt; rund 150.000 Abrechnungen sollen sehr zeitnah noch bearbeitet werden. Das Abrechnungsprocedere gestaltet sich u.a. deshalb schwierig, weil zum Beispiel noch Zählerstände von zahlreichen Kunden fehlen und 29 unterschiedliche, von der BEV versprochene Bonusarten rechtlich geprüft und aufgerechnet werden müssen, darunter der Neukundenbonus bei Belieferung unter einem Jahr durch die BEV. Rund 168.000 der bereits versandten Rechnungen (entsprechend 24,6 Mio. Euro) sind Forderungen der BEV gegen ehemalige Kunden, gegenüber etwa 416.000 Guthaben-Rechnungen der Kunden (entsprechend 102,3 Mio. Euro und einer Durchschnittsforderung von knapp unter 250,00 Euro).

Der Insolvenzverwalter kündigte im Vorfeld der Gläubigerversammlung an, dass sich der Beginn des Prüfungstermins wegen der hohen Zahl von Anmeldungen deutlich verschieben wird. Die Forderungsanmeldung wird für Gläubiger voraussichtlich noch mehrere Monate lang möglich sein, ohne dass ihnen daraus Nachteile entstehen oder Nachmeldegebühren fällig werden. Die Verwertungserlöse sind in diesem frühen Verfahrensstadium noch absolut ungewiss. Bierbach schätzt sie mit Vorbehalt aus heutiger Sicht auf insgesamt rund 22 Mio. Euro; davon entfallen ca. 5,7 Mio. Euro auf den Reinerlös beim Forderungseinzug.

Ausblick für die Gläubiger - Quote voraussichtlich unter fünf Prozent

Bierbach betonte, dass der operative Geschäftsbetrieb der BEV nicht mehr besteht und eine Wiederaufnahme ausgeschlossen ist. Er kündigte an, dass die umfangreichen Abwicklungsarbeiten noch bis mindestens Ende 2022 andauern werden. Auch die Prüfung von Anfechtungs-, Haftungs- und sonstigen Ansprüchen werde noch einige Zeit beanspruchen. Die Quote für die Gläubiger schätzt der Insolvenzverwalter nach aktuellem, jedoch vorläufigem Stand auf unter fünf Prozent. Die Quotenzahlung wird voraussichtlich erst in einigen Jahren, nach Verfahrensende, stattfinden. "Allen Gläubigern muss klar sein, dass dies vorrangig ein Ordnungsverfahren ist, das dazu dient, dieses Unternehmen ordentlich abzuwickeln. Eine nennenswerte Quote ist daher leider nicht zu erwarten", betonte Bierbach.

Über Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen

Die Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen ( www.mhbk.de) ist eine seit vielen Jahren auf Insolvenzverwaltung spezialisierte Sozietät von Rechtsanwälten in München und anderen bayerischen Städten. Insgesamt sechs Verwalter bearbeiten Insolvenzverfahren an mehreren Amtsgerichten in Bayern und Thüringen. Zu den besonderen Stärken der Kanzlei zählen neben der übertragenden Sanierung auch das Insolvenzplanverfahren, die Eigenverwaltung sowie Konzern- und Gruppeninsolvenzen.

Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach (50) ist spezialisiert auf Betriebsfortführungen und Sanierungen in einem breiten Branchenspektrum. Er hat bereits eine Vielzahl von Insolvenzen betreut. Bierbach ist zudem Vorstand im Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. ( www.vid.de) sowie Mitglied im Gravenbrucher Kreis, dem Zusammenschluss der führenden, überregional tätigen Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten Deutschlands, die gemäß dem exklusiven Standard InsO Excellence handeln ( www.gravenbrucher-kreis.de).

Pressekontakt:

Nicole Huss
Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen
Tel.: +49 89 130 125 22
Mobil: +49 172 848 89 28
E-Mail: presse@mhbk.de

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