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EANS-News: ams AG
Einberufung der Hauptversammlung

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen

ams AG

                                   FN 34109 k
                                ISIN AT0000A18XM4
 
                                  Einberufung
                              der Hauptversammlung
 
          Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
                                        
                    ordentlichen Hauptversammlung der ams AG
                   am Dienstag, dem 09.06.2015, um 10.00 Uhr,

                                        
im Schloß Premstätten, 8141 Unterpremstätten, Tobelbaderstraße 30, in den Räumen

                                      der 
                                 Ge­sellschaft.
 
                                  TAGESORDNUNG
 

1.        Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses
samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2014.
2.        Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
3.        Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2014.
4.        Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäfts­jahr 2014.
5.        Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats.
6.        Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2015.
7.    Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals gem § 159 Abs 2
Z 1 AktG gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 24.05.2012 und Änderung der
Satzung in § 3 ,,Grundkapital und Aktien" durch Beseitigung und Löschung des Abs
6.
8.    Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 3 AktG, und zwar in der Weise, dass das
Grundkapital um bis zu EUR 5.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.000.000
Stück, über einen Zeitraum von 5 Jahren, auf den Inhaber lautende Stückaktien
zum Zweck der Einräumung von Aktienoptionen im Rahmen des Performance Stock Unit
Plans (PSP) 2014-2029, an ausgewählte Arbeitnehmer, leitende Angestellte und
Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie verbundener Unternehmen der
Gesellschaft, erhöht wird [Bedingtes Kapital 2015].  
9.    Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes
a)  zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b
AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10% des
Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das
mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),
b)  gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine
andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den
Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen,
c)  das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen,
d) unter Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom 23.05.2013 zum 7. Punkt
der Tagesordnung erteilten entsprechenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
im bisher nicht ausgenützten Ausmaß.
10.  Bericht über den Bestand, Erwerb und Veräußerung eigener Aktien gemäß § 65
Abs 3 AktG.
 
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
 
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 19. Mai 2015 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com zugänglich:
 

·      Jahresabschluss mit Lagebericht,
·      Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
·      Corporate Governance Bericht
·      Vorschlag für die Gewinnverwendung,
·      Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2014
·      Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten,
·      Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats zu TOP 7,
·      Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats gem § 159 Abs 2 Z 3 AktG zu

TOP 8,
·      Long Term Incentive Plan ,,Performance Stock Unit Plan (PSP) 2014-2029",
·      Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats gem §§ 65 Abs 1b iVm 170 Abs
2 153 Abs 4 S 2 und S 3 und 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9,

·      Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
·      Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
·      vollständiger Text dieser Einberufung.
 

 
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
 
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 19. Mai 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse ams AG, Schloß Premstätten, Tobelbader Straße 30, 8141 Unterpremstätten,
z.H. Jann H. Siefken, General Counsel, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
 
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 28. Mai 2015 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 3136 500 92100 oder an ams AG, Schloß Premstätten, Tobelbader
Straße 30, 8141 Unterpremstätten, z.H. Jann H. Siefken, General Counsel, oder
per E-Mail  agm@ams.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
 
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an
ams AG, Schloß Premstätten, Tobelbader Straße 30, 8141 Unterpremstätten, z.H.
Moritz Gmeiner, Investor Relations, oder per E-Mail an  investor@ams.com
übermittelt werden.
 
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
 
Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.ams.com zugänglich.
 

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimm­rechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 30. Mai
2015, 24.00 Uhr Wie­ner Zeit (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 3. Juni 2015, ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.

Per Post oder per Boten    ams AG
                                           Schloß Premstätten
                                           Tobelbader Straße 30
                                           8141 Unterpremstätten
Per Telefax                        +43 (1) 8900 500 - 86
Per E-Mail                          anmeldung.ams@hauptversammlung.at, wobei die

Depotbestäti­gung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzu­schlie­ßen ist
Per SWIFT:                       GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt
ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben.

 
Depotbestätigunggemäß § 10a AktG
 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
·         Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
·         Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Perso­nen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
·         Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT0000A18XM4,

·         Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
·         Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
 

Darüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten,
Schweiz, akzeptiert.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptver­sammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 30. Mai 2015
beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenom­men.
 
Vertretung durch Bevollmächtigte
 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teil­nimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen
Per­son) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt
werden kön­nen.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:

Per Post oder per Boten    ams AG
                                           Schloß Premstätten
                                           Tobelbader Straße 30
                                           8141 Unterpremstätten
Per Telefax                        +43 (1) 8900 500 - 86
Per E-Mail                          anmeldung.ams@hauptversammlung.at, wobei die

Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT:                       GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt
ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben.
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich:                         bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort.
 
Vollmachtsformulare und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf
Ver­langen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.ams.com abruf­bar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 3. Juni 2015, 16
Uhr,bei der Gesell­schaft einzu­langen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären ein unabhängiger
Stimm­rechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; nämlich Notar Walter Pisk, 8010 Graz,
Raubergasse 20; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.ams.com ein spezielles Voll­machtsformular abruf­bar.
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft im Betrag von EUR 73.308.700,-- eingeteilt in 73.308.700
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält per
04.05.2015 4.477.743 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 68.830.957.
 
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktio­närinnen und Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Aktionärinnen und Aktionäre
werden gebeten einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.
 
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 09.00 Uhr.
 
Wien, im Mai 2015
 
                                  Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Moritz M. Gmeiner
Director Investor Relations
Tel: +43 3136 500-31211
Fax: +43 3136 500-931211
Email:  investor@ams.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Unternehmen: ams AG
             Tobelbader Strasse   30
             A-8141 Unterpremstaetten
Telefon:     +43 3136 500-0
FAX:         +43 3136 500-931211
Email:        investor@ams.com
WWW:      www.ams.com
Branche:     Technologie
ISIN:        AT0000A18XM4
Indizes:     
Börsen:      
Sprache:    Deutsch

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