BSG Urteil: Gesetzgeberischer Wille bestätigt - mehr Planungssicherheit
Berlin (ots)
Gestern hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem Revisionsverfahren darüber entschieden, dass der Jahresausgleichsbescheid 2013 des Bundesversicherungsamtes (BVA) bei Zuweisungen für Auslandsversicherte aus dem Morbi-RSA rechtmäßig ist.
Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes zum gestrigen Urteil: "Das BSG hat mit seiner Entscheidung den gesetzgeberischen Willen bestätigt und schafft damit nun - kurz vor den Haushaltsplanungen für das nächste Jahr - mehr Planungssicherheit für die 118 gesetzlichen Krankenkassen. Das Urteil zeigt, dass man sich auf die Sozialgerichtsbarkeit verlassen kann."
"Allerdings", so Knieps weiter "das aus Sicht der Betriebskrankenkassen positive Urteil enthebt den Gesetzgeber nicht des dringlichen und zeitnahen Regelungsbedarfs im laufenden Gesetzgebungsverfahren. Damit kann Rechtssicherheit bei weiteren noch anhängigen Verfahren bei Landesssozialgerichten zu Auslandsversicherten für das Jahr 2014 sowie für Krankengeld für die Jahre 2013 und 2014 geschaffen werden."
Information zum Rechtsstreit
Die AOK Rheinland Hamburg hatte gegen die politisch gewollte und gesetzlich vorgeschriebene Deckelung der Zuweisungen für Auslandsversicherte rückwirkend für das Ausgleichsjahr 2013 erfolgreich vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen geklagt (L 5 KR 745/14 KL). Das Landessozialgericht hob den Jahresausgleichsbescheid des BVA für 2013 hinsichtlich der Zuweisungen für Auslandsversicherte auf und verpflichtete das BVA zur Neubescheidung. Das BVA legte daraufhin Revision beim BSG ein, weshalb das LSG Urteil nicht rechtskräftig wurde.
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